EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Aussitzen oder einfach von der ToDoListe streichen

Bereits vor mehr als zwei Jahren – im Mai 2019 – fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung. Im Urteil vom 14. Mai 2019 fordert der EuGH die Mitgliedsstaaten auf, Regelungen zu erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Die EU-Mitgliedstaaten sind seitdem verpflichtet, dieses Urteil in ein entsprechendes nationales Gesetz umzusetzen.

EuG

Zeiterfassung – dürfen, müssen oder No-Go?

Um das Thema Zeiterfassung ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten. Dürfen Arbeitgeber*innen die Zeiten der Mitarbeiter erfassen, oder müssen sie es sogar? Oder ist es am Ende gar nicht erlaubt?

Bei der systemischen Zeiterfassung, also der Zeiterfassung am PC oder mit RFID Chips, werden personenbezogene Daten erhoben. Das ist z.B. die Uhrzeit, wann sich Mitarbeiter*innen an -bzw. abmelden, es sind aber auch Ortsinformationen über den Standort des Terminals oder die GPS-Daten,