NIS2 – dansk / tysk – Kommunikation ist schon Pflicht

NIS2 ist Pflicht – auch in der Kommunikation. Dänische Unternehmen mit Geschäft im DACH-Markt müssen ihre Compliance klar und fehlerfrei auf Deutsch darstellen.
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Verzögerung mit weitreichenden Folgen für Cybersicherheit und Wirtschaft
Innovative Plattform SUSTENA und Beratungsexpertise – eine ganzheitliche Lösung für Unternehmen, die den Anforderungen der CSRD effizient gerecht werden wollen.
IT-HAUS GmbH bietet Mitarbeitern Vaterschaftsurlaub bereits ab 2023 an.
Neben Neuigkeiten rund um das Thema „Web“ gab es erstmalig auch zwei am Vortag stattfindende Workshops. Die traditionelle Abendveranstaltung in geselliger Atmosphäre rundete drei Tage voller Informationen und neuen Kontakten angenehm ab. Zum sechsten Mal richtete das Regionale Rechenzentrum Erlangen (RRZE), der IT-Dienstleister der Universität Erlangen-Nürnberg, den Webkongress Erlangen (WKE) aus. Rund 150 Teilnehmerinnen und […]
(NL/6914160203) Das weltweite Bewusstsein möglicher langfristiger negativer Auswirkungen auf die Gesundheit durch die Nutzung von Smartphone, Tablet, WLAN und Co. steigt rasant. Der Mobile World Congress ist die seit 1987 stattfindende internationale Leitmesse in der Mobilfunk-, Multimedia- und Telekommunikationsbranche. Sie fand dieses Jahr vom 22. bis 25. Februar zum elften Mal in Barcelona statt. Auf […]
München, 2. Februar 2016 – Die Verabschiedung der europäischen Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) steht unmittelbar bevor. Online-Dienstleister, Suchmaschinen- und Cloud-Anbieter sowie Infrastrukturbetreiber werden damit in der Pflicht stehen, ihre IT-Systeme adäquat vor IT-Angriffen zu schützen und Datenschutzvorfälle offenzulegen. FireMon, einer der weltweit führenden Anbieter im Bereich Firewall-Security-Management, rät den von der NIS betroffenen […]
Rohre kennzeichnen mit Rohrmarkierern von MAKRO IDENT gewährleisten eine gute Sicht- und Lesbarkeit, erhöhen die Sicherheit und erleichtern die Wartung
Aachen, 26.10.2009 – Bisher galt fast 20 Jahre lang ein einheitlicher Rechtsschutz für Software in der EU. Durch die neue Softwarerichtlinie ändert sich vor allem die Schutzdauer für Computerprogramme: Statt wie bisher 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers gibt es nun keine explizite Vorgabe mehr. Somit stünde es EU-Mitgliedsstaaten frei, den Urheberrechtsschutz auf nationaler Ebene auch anders zu regeln.
„Schwarze Liste“ macht unlautere Geschäftspraktiken für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter