Datenschutz: Kostenlose Erstberatung

München, 05.05.2012 – Der gesetzliche Auftrag durch das Bundesdatenschutzgesetz zwingt immer mehr Unternehmen zum Handeln. Die Vielzahl der Verordnungen, die Frage nach den Vor- und Nachteilen eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten sowie die Fülle an unterschiedlichen Angeboten der entsprechenden Dienstleister machen es den Entscheidungsträgern jedoch nicht leicht, ihrer Verantwortung nachzukommen.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Mehr Schutz durch kombinierte Sicherheit

Die Einführung und Aufrechterhaltung festgelegter
Sicherheitsziele muss kontinuierlich überwacht und vorangetrieben werden. Aufgrund mangelnder Ressourcen können Unternehmen diesen Verpflichtungen häufig nicht genügend nachkommen und gehen damit juristische sowie finanzielle Risiken ein.