Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Internetrecht
Keine Haftung bei gehacktem eBay-Account
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Fehlen die gesetzlich geforderten Pflichtangaben im Impressum einer Internetseite, so stellt dies einen nicht unerheblichen Wettbewerbsverstoß dar, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.
Ab sofort kann sich jeder Webseitenbetreiber sein Impressum für den eigenen Internetauftritt selber erstellen. Das Internetrechtsportal eRecht24, betrieben von Rechtsanwalt Sören Siebert, stellt dazu kostenlos einen Impressums-Generator zur Verfügung.
Zwei neue Urteile zum Verbraucherschutz sind beim Bundesgerichtshof (BGH) und dem Landgericht München I entschieden worden.