Viele Internetunternehmer kennen das Problem. Abmahnungen wegen unvollständiger Impressums-Angaben. Nach dem Telemediengesetz (TMG) ist jeder Internetseitenbetreiber verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Betreiber der Website zu machen. Lediglich private Webseiten, welche ausschließlich „persönlichen oder familiären Zwecken“ dienen, benötigen kein Impressum. Doch bereits ein Werbebanner oder Affiliate-Link kann genügen, um eine private Seite als rechtlich „kommerziell“ einzustufen.
Zu den notwendigen Impressumsangaben zählen etwa die Rechtsform des Betreibers, die Umsatzsteuer-ID, die Registernummer und das Registergericht, die vertretungsberechtigten Personen, die Kontaktdaten oder die spezifischen berufsrechtlichen Vorschriften. Wie die gesetzlichen Vorgaben des TMG in der Praxis umgesetzt werden müssen, wurde durch die Rechtsprechung in etlichen Urteilen klargestellt. Beispielsweise genügt weder die bloße Angabe einer Postfachadresse noch ein Kontaktformular ohne Angabe der E-Mail-Adresse den gesetzlichen Bestimmungen.
Um die zahllosen rechtlichen Fallstricke bei der Impressumserstellung zu umgehen, hat eRecht24 einen Impressums-Generator entwickelt, welcher Ihre Angaben entsprechend umsetzt. Sie können so kostenlos ein individuell auf Ihre Website zugeschnittenes Impressum erstellen und Ihr Impressum im Anschluss ohne großen Aufwand in Ihre Website einbinden.
Zusätzlich wird noch ein weiteres Tool auf diesem Portal zum Internetrecht angeboten. Der eRecht24-Newsticker. Hiermit haben Webseitenbetreiber ab sofort die Möglichkeit, aktuelle Urteile oder News zum Internetrecht kostenfrei und ohne großen technischen Aufwand in Ihre Website einzubinden.
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