Datenschutz gilt auch für die Schüler-Homepage

Namen und Foto nur mit Einwilligung

Bonn – Ob Lehrer und Schüler bei jedem Eintrag in die Schulhomepage an den Datenschutz denken, das bezweifelt der Lehrerinformationsdienst „Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien“ (www.erfolgreich-lehren.de) aus dem Fachverlag für Computerwissen. „Denn schon die Nennung eines Schülernamens ohne Einwilligung des Betroffenen oder dessen Eltern verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz.“ Grundsätzlich gelte: Alle persone

1 5 6 7