Bei vielen Handyverträgen stellt der Anbieter dem Kunden gegen Preisaufschlag ein Handy zur Verfügung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kunde später bei einer Vertragsverlängerung automatisch Anspruch auf ein neues Gerät hat. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München. AG München, Az. 213 C 23672/15 Hintergrundinformation: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von […]
32 Prozent der Jugendlichen waren bereits Opfer der digitalen Hetze / 42 Prozent der Deutschen befürworten spezielle Online-Mobbing-Versicherung / Internet ist kein rechtsfreier Raum – TARIFCHECK24 rät zur Rechtsschutzversicherung