Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Bei vielen Handyverträgen stellt der Anbieter dem Kunden gegen Preisaufschlag ein Handy zur Verfügung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kunde später bei einer Vertragsverlängerung automatisch Anspruch auf ein neues Gerät hat. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München. AG München, Az. 213 C 23672/15 Hintergrundinformation: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von […]