iclear-Rechtstipp für Webshop-Betreiber: Händler muss nicht alle Rücksendekosten tragen

Mannheim, 11. März 2008. Verkäufer, deren Kunden ihr Widerrufsrecht nach einem Kauf in Anspruch nehmen und die Ware zurückschicken, müssen nicht immer die gesamten Kosten der Rücksendung tragen. Wann der Händler von seiner Erstattungspflicht befreit ist, darüber informiert iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet.