Mannheim. Händler, die Waren im Rahmen ihrer Produktbeschreibung abbilden, müssen unbedingt auf etwaige Abweichungen des Bildes vom angebotenen Produkt hinweisen. Darauf weist iclear, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.
Mannheim, 18. März 2008. Händler, die verkaufte Waren im Rahmen des Widerrufsrechts wieder zurücknehmen, dürfen diese Produkte an andere Kunden als neu weiter verkaufen. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.
Mannheim, 11. März 2008. Verkäufer, deren Kunden ihr Widerrufsrecht nach einem Kauf in Anspruch nehmen und die Ware zurückschicken, müssen nicht immer die gesamten Kosten der Rücksendung tragen. Wann der Händler von seiner Erstattungspflicht befreit ist, darüber informiert iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet.