Mannheim, 27. Juli 2009. Keine Angst vorm Kleingedruckten – Reiseveranstalter bauen oft zusätzliche Reisebestimmungen ins Kleingedruckte ihrer Reisekataloge ein: nicht immer juristisch einwandfrei. Umso ärgerlicher, wenn einem Urlauber dadurch berechtigte Schadensersatzforderungen abgesprochen werden. Deshalb sollten sich Reisende immer über die aktuelle Rechtslage informieren. Das kann sich auszahlen. Wie Pauschalreisende konkret reagieren können, zeigt Schritt für Schr
Mannheim, 09. Juli 2008. Sommer, Sonne, schlechter Schlaf – Wenn einen im Urlaub die Disco in der Ferienanlage nachts nicht schlafen lässt, sollte man sich nicht ärgern, sondern sich sofort zur Wehr setzen. Wie Pauschalreisende das konkret tun können, zeigt Schritt für Schritt der neue Ratgeber „Meine Rechte auf Reisen“ auf www.rechtstipps.de. Denn ein aktuelles Gerichtsurteil macht Geschädigten Hoffnung: Im Fall einer betroffenen Familie entschied jetzt gerade das K&oum
Mannheim. Online-Käufer, die im Rahmen ihres Widerrufs-/Rückgaberechts Ware zurückschicken, müssen weder Hin- noch Rücksendekosten tragen. Ausnahme: Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Händler die Übernahme der Rücksendekosten ablehnen. Allerdings auch nur, wenn er seinen Kunden schon im Vorfeld ausdrücklich darüber informiert hat. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.