Das Gesetz soll die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu einer Kranken- und
Pflegeversicherung deutlich erweitern. Alle tatsächlich geleisteten Beiträge zu einer
Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sollen berücksichtigt werden. Ein
Höchstbetrag ist nicht vorgesehen.
Die Grenzbeträge für „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (z.B.
Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, ggf. Haftpflichtversicherung) werden
um je 400 Euro angehoben.
Das Bundesministerium für Finanzen beziffert die Steuerersparnis für Bürger auf etwa 9,5
Milliarden Euro.
Mit Bürgerentlastungsrechnern kann man herausfinden, wie hoch die Steuerersparnis im
eigenen Fall ausfällt. Einen solchen Rechner findet man auf der Internetseite
„www.versicherungsbote.de“.
Besonderes interessant ist dieses Angebot für Versicherungsmakler. Mit dem neuen
„Bürgerentlastungsrechner“ können Makler die Steuerersparnisse ihrer Kunden, die sich
aus der neuen Gesetzgebung ergeben werden, in ihren Beratungsgesprächen ermitteln
und mit einbeziehen.
Um die Attraktivität der eigenen Webpräsenz zu steigern, stehen noch weitere Tools bereit.
So kann auch ein Netto-Lohn-Rechner und ein Newsticker auf die eigene Seite
eingebunden werden.
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