Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieses Gesetzes ist es dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen gleiche Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen.
In § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt steht, dass Träger öffentlicher Gewalt Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen dürfen.
In § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr steht, dass Zivile Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden.
In § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen steht, dass Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen ein Recht darauf haben bei der Kommunikation mit Träger öffentlicher Gewalt, Gebärdensprache zu verwenden.
In § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken steht, dass Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichtet sind, Bescheide und Vordrucke so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar und nutzbar sind.
In § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache ist festgelegt, dass Träger öffentlicher Gewalt mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren sollen.
In § 12a Barrierefreie Informationstechnik ist festgelegt, dass Öffentliche Stellen des Bundes ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei gestalten.
Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des IT-Unternehmens Marlem-Software, ist verärgert, weil obige Paragraphen in der Stadt Reutlingen nur sehr vereinzelt umgesetzt sind, obwohl dass Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen seit 16 Jahren rechtswirksam ist. Seine Forderung an Politiker und reutlinger Tageszeitungen ist, dass die Themen Gleichstellung von Behinderten und Inklusion vor einer Oberbürgermeisterwahl thematisisiert werden müssen.
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