Forschungssicherheit an Hochschulen: Was Personensicherheit jetzt leisten muss

Forschungssicherheit an Hochschulen: Was Personensicherheit jetzt leisten muss

Forschungssicherheit wird in Deutschland zur Pflicht. Nach den umstrittenen China-Kooperationen am Helmholtz-Zentrum CISPA wollen Union und SPD Hochschulen und Forschungsinstitute zu verbindlichen Schutzmaßnahmen verpflichten. Bundesmittel sollen künftig an den Schutz sensiblen Wissens gekoppelt werden, die Wissenschaftsorganisationen sollen bis Jahresende eigene Regeln für Kooperationen mit Nicht-EU-Staaten vorlegen.

Was in den Plänen bisher fehlt, ist ein Verfahren für die wichtigste Frage: Mit wem forschen wir eigentlich? Abgeordnete von SPD und CDU fordern, dass Einrichtungen Verbindungen von Partnern zu Militär, Nachrichtendiensten und staatlichen Stellen früh erkennen. Wie das gelingt, ohne Forschende unter Generalverdacht zu stellen, beantwortet dieser Beitrag in kompakter Form, inklusive der häufigsten Fragen aus der Praxis.

1. Was die Koalition plant, in 60 Sekunden

Laut einem Strategiepapier, über das das Handelsblatt am 8. Oktober 2026 berichtet hat, stehen folgende Maßnahmen im Raum:

SPD: eine Technologieliste für sensible Forschungsbereiche, Forschungssicherheit als „gesamtstaatliche Aufgabe“.

Union: Compliance-Systeme, ein jährliches Lagebild der Sicherheitsdienste, restriktivere Visaregeln und die Kopplung von Bundesmitteln an Sicherheitsanforderungen.

Frist: Verbindliche Kooperationsregeln der Wissenschaftsorganisationen bis Jahresende, sonst Vorgaben durch den Bund.

Beschlossen ist noch nichts. In zentralen Punkten zeichnet sich laut Handelsblatt aber eine Einigung ab.

2. Was ist Research Security Screening?

Research Security Screening ist die strukturierte, risikobasierte Prüfung von Personen und Partnern, die Zugang zu sensibler Forschung erhalten. Es überträgt die Prinzipien des Pre-Employment-Screenings aus der Wirtschaft auf die Besonderheiten der Wissenschaft. Validato betrachtet dabei vier Ebenen:

Person: Identität, akademische Abschlüsse, Werdegang, Sanktions- und Watchlists.

Institution: frühere und aktuelle Affiliationen, Nähe zu Militär oder Verteidigungsforschung, Finanzierung von Aufenthalten.

Partner: Due Diligence für Kooperationspartner, Drittmittelgeber und Unternehmen, inklusive OSINT und Exportkontrolllisten.

Projekt: Einstufung der Sensibilität und Festlegung der Prüftiefe je Rolle.

Das Ergebnis ist eine dokumentierte Risikoeinschätzung, keine automatische Entscheidung über Menschen. Die Hochschule entscheidet selbst, ob sie Zugriffsrechte einschränkt, Auflagen festlegt oder eine Kooperation ablehnt.

3. Wen sollten Hochschulen prüfen, und wie tief?

Nicht jede Rolle braucht dieselbe Prüftiefe. Entscheidend ist der Zugang zu sensiblen Technologien, Daten und Infrastrukturen, nicht die Herkunft einer Person. Eine praxistaugliche Abstufung sieht so aus:

Basis: Identitätsprüfung und Abschlussverifizierung, etwa für studentische Hilfskräfte in sensiblen Laboren.

Standard: zusätzlich Werdegang, Sanktionslisten und Affiliationsprüfung, etwa für Promovierende und Gastwissenschaftler in eingestuften Projekten.

Erweitert: zusätzlich Finanzierungsquellen, OSINT und regelmäßiges Re-Screening, etwa für Projektleitungen und Personen mit Administratorrechten.

Partner: Due Diligence für Institutionen und Unternehmen vor Vertragsabschluss.

4. Was ist rechtlich erlaubt?

Personensicherheit an Hochschulen bewegt sich in einem engen Rahmen. Datenschutzrecht, Arbeits- und Dienstrecht, Mitbestimmung und das Diskriminierungsverbot setzen klare Grenzen. Staatsangehörigkeit oder Herkunft allein sind kein zulässiges Prüfkriterium. Zulässig und sinnvoll ist eine Prüfung, die sich am konkreten Zugang und an nachweisbaren Verbindungen orientiert, verhältnismäßig ist, transparent kommuniziert wird und dokumentiert ist.

Praktisch heißt das: Datenschutzfolgenabschätzung durchführen, Personalrat und Datenschutzbeauftragte früh einbinden, Betroffene informieren und Ergebnisse nur an eine definierte Stelle weitergeben, etwa an die Beauftragten für Forschungssicherheit. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzt dieser Überblick nicht.

5. FAQ: Häufige Fragen zur Personensicherheit in der Forschung

Müssen Hochschulen schon jetzt handeln?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es noch nicht. Wer aber bis Jahresende eigene Standards vorlegen soll oder künftig Förderauflagen erfüllen muss, braucht jetzt einen belastbaren Prozess.

Ist das nicht Generalverdacht gegen internationale Forschende?

Nein, wenn die Prüfung rollen- und projektbezogen ist und für alle Personen mit vergleichbarem Zugang gleich gilt, unabhängig von der Herkunft.

Reicht eine Prüfung der Partnerinstitution nicht aus?

Nein. Der Fall CISPA zeigt, dass Risiken über einzelne Personen und ihre Netzwerke entstehen können, nicht nur über Verträge zwischen Institutionen.

Warum ein externer Dienstleister?

Ein externer Partner sorgt für einheitliche Standards, Neutralität und Fachwissen in OSINT, Sanktionsprüfung und Verifizierung. Die Entscheidung bleibt bei der Einrichtung.

6. Fazit und nächste Schritte

Die Politik schafft gerade den Rahmen für Forschungssicherheit. Mit Leben füllen müssen ihn die Einrichtungen selbst. Der wirksamste Hebel ist ein risikobasiertes, rechtskonformes Research Security Screening, das Person, Institution, Partner und Projekt verbindet. Validato unterstützt Hochschulen und Forschungsinstitute im DACH-Raum von der Rollenmatrix bis zum dokumentierten Re-Screening. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihren Prozess vor Inkrafttreten neuer Vorgaben aufsetzen möchten.

Validato ist ein führender Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management in Deutschland. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.

Validato ist speziell auf die Anforderungen in Deutschland ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.

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