Das der Absender einer eMail-Kampagne – nicht nur bei werblichen Mailings, sondern auch bei Newslettern – für den Empfänger erkennbar sein muß und nicht verschleiert werden darf, regelt ausdrücklich das Telemediengesetz (TMG). Einige Gerichtsurteile haben zusätzlich für eine klare Marschrichtung in diesem Bereich gesorgt.
Das die Eindeutige Kennzeichnung des Absenders aber auch für den Empfänger von großer Bedeutung ist, beweißt der 2. Teil des Newsletterreports 2009 der Insecon eMarketing GmbH & Co. KG.
Auf die Frage, wie wichtig der Betreff eines Newsletters für die Leser sei, gaben 9,2% der Befragten zu, dass sie grundsätzlich jeden Newsletter aus Neugierde öffnen. 57,9% waren sich einig, dass der Betreff nicht ausschlaggebend sei, sondern der Absender klar zu erkennen sein muß. Weitere 32,9% bevorzugen eine gelungene Kombination aus beidem – sowohl die Betreffzeile muß stimmen, als auch der Absender klar zu identifizieren sein.
Dieses Votum beweist deutlich: Die Empfänger von Newslettern sind vorsichtiger geworden. In Zeiten von Spam und Pishing will der Leser schon genau wissen, was er da in seiner Inbox vorfindet und ob er es bedenkenlos öffnen kann. Die Entscheidung über die inhaltliche Relevanz und daraus folgendes Interesse fällt erst im zweiten Schritt.
Aus diesem Grund lohnt es sich daher durchaus, in die Gestaltung der Kopfinformationen (Absender, Absenderemailadresse, Betreff) etwas mehr Sorgfalt und Überlegung zu investieren.
Zum Thema Inhalt läßt sich klar vermerken, dass Newsletter mit vertriebsorientierter Ausrichtung zunehmend Einfluß nehmen.
Lediglich 6,6% der Befragten lehnen Newsletter mit konkreten Kaufangeboten gänzlich ab.
Weitere 11,8% lesen durchaus Newsletter in Form von Online-Prospekten, kaufen aber schließlich offline.
Die überwiegende Mehrheit (76,9%) informiert sich online und kauft dann wahlweise im Online- oder Offline-Shop. Immerhin 4,6% agieren sogar ausschließlich online. Das Vorstellen konkreter Produktangebote oder spezieller Angebote ausschließlich für Online-Shopper ist also durchaus erfolgversprechend, da der Trend fürs Online-Shopping weiterhin deutlich zunimmt.
Die weitere Auswertung der Umfrage Newsletterreport 2009 ist in vollem Gange, sodaß Insecon bereits in Kürze weitere spannende Erkenntnisse zur stetigen Optimierung Ihrer Newsletter versprechen kann. Als Fazit bleibt zu vermerken: Selten ist der Wunsch des Gesetzgebers so klar deckungsgleich mit dem der Empfänger wie im Falle der Anbieterkennzeichnung!
Autor: B. Queda
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen