Am 1. Januar startet der neue Rundfunkbeitrag – ARD,
ZDF und Deutschlandradio begrüßen zeitgemäße Finanzierung
Mit dem Jahreswechsel ändert sich das Finanzierungsmodell des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Ab 1. Januar zahlen Bürgerinnen und
Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls
den neuen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Damit wird die
Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die geänderte
Mediennutzung angepasst. Alle Informationen unter
www.rundfunkbeitrag.de.
Für Bürgerinnen und Bürger gilt ab Jahresbeginn die einfache Regel
„Eine Wohnung – ein Beitrag“. Bei Unternehmen und Institutionen
richtet sich der Rundfunkbeitrag künftig nach der Anzahl ihrer
Betriebsstätten, Beschäftigten und betrieblich genutzten
Kraftfahrzeuge. Der Gesetzgeber hat sich damit bewusst vom
geräteabhängigen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk verabschiedet und ein Modell gewählt, das offen für den
technischen Fortschritt ist. Inzwischen lässt sich mit dem Smartphone
Radio hören und mit dem Computer fernsehen. Nach Gerätearten zu
unterscheiden, ist deshalb längst nicht mehr zeitgemäß.
90 Prozent der Bürger zahlen gleich viel oder weniger „Die Zeiten,
in denen jedes Fernsehgerät und jedes Radio gezählt werden mussten,
sind vorbei“, sagt die ARD-Vorsitzende Monika Piel. „Wie viele
Personen in einer Wohnung leben und welche Rundfunkgeräte dort
vorhanden sind, spielt für die Beitragserhebung künftig keine Rolle
mehr. Das entlastet vor allem Familien und Wohngemeinschaften, die
bisher mehrfach gezahlt haben.“ Kontrollen an der Wohnungstür
entfallen dank der einfachen Regelungen ab 2013 ebenfalls.
Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei monatlich 17,98 Euro. „Das
sind gerade mal 60 Cent pro Tag für das gesamte Angebot von ZDF, ARD
und Deutschlandradio. Für mehr als 90 Prozent der Bevölkerung bringt
die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag keine Änderung: Sie zahlen
entweder den gleichen Betrag wie bisher oder sogar weniger“, sagt
ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut.
Beitragsservice zuständig für Erhebung des Rundfunkbeitrags Der
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist ab Januar
zuständig für die Erhebung des Rundfunkbeitrags sowie für die
Verwaltung der Beitragskonten. 2013 und 2014 wird der Beitragsservice
umstellungsbedingt einmalig seine Adressdaten mit den Daten der
Einwohnermeldeämter abgleichen. Die Verarbeitung der übermittelten
Daten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien. „Der Datenabgleich
soll dabei helfen, Beitragsgerechtigkeit zu schaffen, damit sich –
wie von den Länderparlamenten entschieden – auch alle
Beitragspflichtigen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks beteiligen.“, sagt Dr. Willi Steul, Intendant des
Deutschlandradio. Was ist jetzt zu tun?
Bürgerinnen und Bürger, die bereits Rundfunkgebühr zahlen, werden
automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Dies gilt auch für
bisher befreite Rundfunkteilnehmer: Menschen mit Behinderung und
Merkzeichen RF werden automatisch auf den ermäßigten Beitrag von 5,99
Euro pro Monat umgestellt. Die Ermäßigung gilt bis zum Ablauf des
zugrunde liegenden Bescheids. Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen
befreit war, sollte prüfen, ob eine Befreiung aus finanziellen
Gründen beantragt werden kann. Eine Befreiung aus finanziellen
Gründen gilt ebenso bis zum Ablauf des zugrunde liegenden Bescheids.
Abmelden können sich angemeldete Bürgerinnen und Bürger, wenn bereits
ein anderer Bewohner den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung
zahlt. Alle entsprechenden Formulare und Erläuterungen gibt-s unter
www.rundfunkbeitrag.de.
Informationswebsite erläutert ausführlich alle Regelungen
Das Onlineportal www.rundfunkbeitrag.de ist die erste Anlaufstelle
für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und
Einrichtungen des Gemeinwohls. ARD, ZDF und Deutschlandradio
informieren dort ausführlich über Details und Hintergründe zum
Rund-funkbeitrag. Informationsmaterialien zum Download finden sich
ebenso wie ein Online-rechner, der in wenigen Schritten den konkreten
Beitrag ermittelt. Wer sich anmelden oder Änderungen mitteilen
möchte, findet auf der Website die entsprechenden Formu-lare und
Onlinehilfen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
berät rund um den Rundfunkbeitrag. Wer Fragen zu den neuen Regelungen
hat, kann sich über das Kontaktformular auf der Website oder
telefonisch an den Beitragsservice wenden.
Bildmaterial unter www.ard-foto.de
Pressekontakt:
Begleitkommunikation neuer Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und
Deutschlandradio,
+ 49 6131 929 32350, presse@rundfunkbeitrag.de
ZDF-Pressestelle
+49 6131 70 12120, presse@zdf.de
Deutschlandradio-Pressestelle
+49 221 3452160, presse@dradio.de
Weitere Informationen unter:
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