Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages: Bewegung auf allen Seiten erkennbar

Technische Schutzmaßnahmen sind auch in der
geplanten Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eine der
zentralen Herausforderungen für den Jugendmedienschutz im Internet.
Mit Blick auf die Jugendschutzprogramme bedeutet das, noch stärker
die Frage der Verbreitung zu berücksichtigen, die Elterninformation
zu erhöhen und möglicherweise eine einfachere Altersdifferenzierung
bei der Inhaltekennzeichnung durch die Anbieter zu überdenken. Das
wurde bei einem Fachgespräch zwischen den Rundfunkreferenten der
Länder und Vertretern aus Bund, Wissenschaft, Aufsicht und
Netzgemeinde deutlich, zu dem die Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM) am vergangenen Freitag im Rahmen der Reihe „Fragen am Freitag“
eingeladen hatte.

„Es bleibt auf jeden Fall spannend“, so das Fazit von
KJM-Stabsstellenleiterin Verena Weigand, die durch die Diskussion
führte. KJM-Vorsitzender Siegfried Schneider hatte in seiner
Einführung angeregt, bei den Jugendschutzprogrammen für das Internet
statt der Ausdifferenzierung der Alterskennzeichnung in die Stufen ab
0, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren eine einfachere Unterscheidung in
Kinder, Heranwachsende und Erwachsene zu wählen, um den
Internetanbietern die Umsetzbarkeit der Regelungen zu erleichtern.
Die Rundfunkreferenten wären durchaus aufgeschlossen für eine solche
Modifizierung, bestätigte Dr. Harald Hammann, Leiter der Abteilung
Medien der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Es sei wichtig, für unterschiedliche Internetanbieter auch
unterschiedliche Anreize zu setzen, betonte Katharina Ribbe,
Referentin der Staatskanzlei Sachsen. Sie griff damit eine Anregung
von Prof. Dr. Wolfgang Schulz auf. Der Direktor des
Hans-Bredow-Instituts hatte aus Debatten in der Enquete-Kommission
Internet und Gesellschaft geschlossen, dass sich die Diskussion zu
stark auf die großen kommerziellen Anbieter konzentriere,
Folgewirkungen auf nicht-kommerzielle Internetangebote wie Blogs aber
zu wenig berücksichtigt würden. Zu viele Hürden für kleinere
Internetunternehmen durch die Alterskennzeichnung hatte zuvor Alvar
Freude, Mitgründer des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und
Zensur, kritisiert: „Bestrebungen, -de facto–Verpflichtungen für
Unternehmen vorzugeben, halte ich für bedenklich“. Dieser These
widersprachen Hammann und Ribbe allerdings vehement. Es gebe keine
Kennzeichnungspflicht für alle Inhalte, sondern nur eine weitere
Möglichkeit für Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Angebote, die
gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten.

Einigkeit bestand darin, dass sich die Verbreitung von
Jugendschutzprogrammen noch verbessern muss. Felix Barckhausen,
Referatsleiter im Bundesfamilienministerium, sprach sich für ein
herstellerseitiges Mitdenken von Jugendschutzmaßnahmen („safety by
design“) aus und plädierte für die Organisation von Diskussionsforen
zur Erhöhung der gesellschaftlichen Relevanz der Jugendschutzdebatte.

„Information, Freiwilligkeit und Eigenverantwortung von
Unternehmen und Eltern sind wichtige Säulen des Systems der
regulierten Selbstregulierung, das mit der JMStV-Novelle weiter
zukunftsfähig gemacht werden sollte“, bekräftigte KJM-Vorsitzender
Schneider.

Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de

Weitere Informationen unter:
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