Conrad/Wagner: Gemeinsam die Rahmenbedingungen für die Selbstbestimmung beim Datenschutz schaffen-

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Datenschutz ist Verbraucherschutz ? unter diesem Motto fanden sich heute rund 200 Gäste im Landesmuseum in Mainz zusammen. Eingeladen hatten Verbraucherschutzministerin Margit Conrad und der Landesbeauftragte für den Datenschutz Edgar Wagner. Datenschutz beim Adresshandel, beim Scoring (automatisiertes Verfahren zur Bewertung der Kreditwürdigkeit), bei Kundenkarten und im Internet sowie das Ver-trauen zwischen Verbrauchern und Unternehmen ? das waren die Themen der ganztägigen Veranstaltung. Renate Schmidt schilderte außerdem ihre Erfahrungen, die sie als Ombudsfrau für den Datenschutz bei Vodafone in den vergangenen Monaten gesammelt hat.

Verbraucherschutzministerin Conrad machte in ihrer Eröffnungsrede deutlich, wie wichtig der Datenschutz für die Verbraucher sei. Sie begrüßte die neuen datenschutzrechtlichen Regelungen zum Scoring, stellte aber gleichzeitig klar, dass die vom Bundestag beschlossenen Änderungen zum Adresshandel nicht ausreichen würden.

„Zwar ist grundsätzlich eine Einwilligung für die Datenübermittlung zu Werbezwecken erforderlich, die Ausnahmen sind jedoch zu weit gefasst. Das Listenprivileg ermöglicht es nach wie vor, Daten zu Werbezwecken weiterzugeben. Auch wenn dies bei der Werbung zu gemeinnützigen Zwecken sinnvoll ist, werden sich Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin einer Flut von unerwünschter Werbung ausgesetzt sehen. Adresshandel bleibt ein lukratives Geschäft“.

Conrad erklärte zudem, dass auch die Verbraucherorganisationen bei Datenschutzverstößen mit mehr Rechten ausgestattet werden sollten und ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigt werde.

Wagner betonte in einem Vortrag zum Datenschutz bei Kundenkarten, dass der Datenschutz als Bildungsaufgabe verstanden werden müsse. Längst gelte die Preisgabe persönlicher Daten als sozialadäquates und von der Wirtschaft, zum Teil auch vom Staat sogar gewünschtes Verhalten. Zur Gesetzgebung beim Adresshandel äußerte sich Wagner kritisch: „Die Beibehaltung des Listenprivilegs ist letztlich nur ein Freibrief für die Sorglosen und eine Prämie für diejenigen, die diese Sorglosigkeit ausnutzen.“

Während der Podiumsdiskussion am Nachmittag wies Wagner darauf hin, dass eine Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes dringend erforderlich sei. Das Gesetz stamme noch aus den 80er Jahren. Damals habe es aber noch kein Internet gegeben. Auf wichtige Fragestellungen, wozu der Umgang mit sozialen Netzwerken, mit Bewertungsportalen, mit Suchmaschinen, mit google street view etc. gehöre, würde das Datenschutzrecht zurzeit nur unzureichend Antwort geben.

Staatssekretärin Jacqueline Kraege betonte die völlig neue Qualität des Datenaustausches und der Datenspeicherung, die das Internet ermögliche. „Verbraucherinnen und Verbrauchern muss in dieser „neuen Welt“ ein selbstbestimmter Umgang mit ihren persönlichen Daten möglich sein. Dazu bedarf es neben wirksamen Gesetzen der Aufklärung und Beratung. Transparenz, Datensicherheit und übersichtliche Informationen sind Aufgaben der Anbieter im Netz“.

Die Veranstaltung wurde von Beate Bramstedt vom ZDF moderiert. Die Moderation der Podiumsdiskussion übernahm Herr Dr. Bernd-Ulrich Haagen, ebenfalls vom ZDF. Referenten waren neben Renate Schmidt, Dr. Guido Möllering, Dr. Peter Rheinländer, Gerd Billen, Dr. Uwe Gaumert, Roul Tiaden, Peter Drunkenmölle, Prof. Dr. Matthias Bäcker, Dr. Wolf Osthaus und Prof. Dr. Michael Rotert.

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