Softwarelizenzen in Deutschland: Rechtslage, Risiken und Beispiele aus der Praxis

Der Markt für gebrauchte Softwarelizenzen ist in den letzten Jahren immer stärker ins Blickfeld gerückt. Sowohl Unternehmen, die Kosten sparen möchten als auch Anbieter für Lizenzbestände sind in diesem Feld gleichermaßen vertreten. Im Folgenden stellen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuelle Entwicklungen und praktische Aspekte dieses Marktes genauer dar.

Rechtliche Grundlagen – vom EuGH-Urteil zur Umsetzung in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 03.07.2012 im Verfahren UsedSoft (Az. C-1288/11), dass der Weiterverkauf von Softwarelizenzen grundsätzlich auch dann zulässig ist, wenn die Software per Download und somit ohne physischen Datenträger erworben wurde. Zentrales Argument war in diesem Urteil, dass dem Käufer ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt wurde, als er die Software gegen Entgelt erworben hatte. Dementsprechend erschöpft sich das Verbreitungsrecht des Herstellers in Bezug auf genau diese eine Lizenzkopie. Im Juni des Jahres 2013 schloss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil dieser Rechtslage an und konkretisierte im deutschen Recht, unter welchen Bedingungen der Weiterverkauf einer Software zulässig ist. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Tatsache, das die vorhandene Kopie des Verkäufers gelöscht oder deinstalliert werden muss und dieser zudem die Herkunft und Rechtmäßigkeit der Lizenz nachweisen kann. Vertragsklauseln, welche den Weiterverkauf von Lizenzen ausschließen, sind nach deutschem und nach europäischem Recht für unwirksam erklärt worden.

Aktuelle Entwicklungen und die Marktstruktur in Deutschland

Der Sekundärhandel mit Softwarelizenzen hat sich in den letzten Jahren deutlich professionalisiert. Unternehmen können bestehende Lizenzbestände, welche beispielsweise durch Umstrukturierung nicht mehr genutzt werden, über spezielle Anbieter verkaufen und somit weiterreichen. Solche Anbieter vermitteln die Lizenzen entsprechend der geltenden rechtlichen Vorgaben. Einer der bekanntesten Anbieter auf dem deutschen Markt ist dabei der Anbieter Lizenzguru, welcher in Deutschland aktiv und gut vernetzt ist. Solche Händler sind von besonderer Bedeutung, da sich in den letzten Jahren immer mehr schwarze Schafe auf dem Markt verbreiten. Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist, dass auch öffentliche Institutionen mittlerweile gebrauchte Software verwenden dürfen. So hat die Vergabekammer Münster im Jahr 2017 entschieden, dass der Ausschluss gebrauchter Software als sachlich nicht mehr gerechtfertigt anzusehen ist.

Darauf sollten Käufer und Anbieter gleichermaßen achten

Sowohl Käufer als auch Verkäufer von Softwarelizenzen sollten drei Dinge unbedingt beachten:

Rechtmäßigkeit der Lizenzkette

Informations- und Aufklärungspflichten

Audit-Risiken & Backup-Strategien

Dies bedeutet im Detail unter anderem, dass der Anbieter belegen können muss, dass die Lizenz im Ursprung rechtmäßig erworbene wurde und dass die Software durch den eigentlichen Käufer gelöscht oder deinstalliert wurde. Anbieter von Softwarelizenzen unterliegen zudem verbindlichen Informationspflichten gegenüber den Käufern. Darunter fallen unter anderem Nutzungsumfang, Ausschlussklauseln und Einschränkungen der Lizenzen. Zudem muss der Käufer auch bei gebrauchter Software die auditrelevanten Nachweise zuverlässig führen und die Nachweise aufbewahren, dass die Lizenzübertragung nach den geltenden Vorschriften erfolgte.

So bietet der Markt für gebrauchte Software enormes Potenzial, da Unternehmen vorhandene Lizenzen verwerten und durch gebrauchte Software bares Geld sparen können.