Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Netzagentur/Internetanbieter

Bei den Geschwindigkeiten, mit denen die
Verbraucher im Netz surfen können, versprechen die Anbieter oft zu
viel, weil sie die theoretisch möglichen Maximalgeschwindigkeiten
angeben. Die werden jedoch selten erreicht. Deshalb müssen sich die
Anbieter künftig auch zu einer Mindestgeschwindigkeit verpflichten.
Außerdem sollen sie die nötigen Daten frei geben, die Kunden für ein
eigenes Anschlussgerät brauchen, wenn sie den vom Anbieter
angebotenen Router nicht nutzen wollen.

Eigentlich sollten solche Angaben selbstverständlich sein, aber
ohne Druck sind die Unternehmen offenbar nicht bereit, solche Daten
herauszugeben. Das wird sich durch die neue Verordnung der
Bundesnetzagentur ändern. Kein Wunder also, dass die Branche sie
gerne verhindert hätte. Wenn die Verordnung beschlossen wird, ist das
ein Vorteil für die Kunden. Der Wettbewerb wird damit gefördert.

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