BDZV: Angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer für digitale Presse ist überfällig / Zeitungsverleger begrüßen Mitteilung der EU-Kommission

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin den von der EU-Kommission veröffentlichten
Aktionsplan zur Mehrwertsteuer begrüßt. Es sei ein wichtiger Schritt
für die Zeitungen in Deutschland, „dass die digitale Presse zukünftig
wie die gedruckten Ausgaben unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz
fallen soll“, erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Die
Bundesregierung sei nun aufgefordert, die EU-Kommission bei ihren
Plänen zu unterstützen, um den Vorschlag dann so schnell wie möglich
umzusetzen.

Es sei, so Wolff, immer ein Innovationshemmnis für die Entwicklung
digitaler journalistischer Geschäftsmodelle gewesen, dass der
reduzierte Steuersatz bislang nur für die gedruckte Presse gelte. Die
geplante Anwendung auch für digitale Zeitungsprodukte werde das
Angebot verbraucherfreundlicher und günstiger Kombiprodukte von Print
und Online erheblich vereinfachen.

Im Übrigen sollte, regte der Verlegerverband an, die Debatte über
den von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplan auch dafür genutzt
werden, die Erhebung einer Mehrwertsteuer auf den Verkauf von
Zeitungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Dass auf Bildung und
Meinungsbildung überhaupt eine Steuer erhoben werde, sei eine
grundfalsche Entscheidung in einem demokratischen Land, dessen
Reichtum eben nicht in Bodenschätzen, sondern in den Köpfen seiner
Bürger liege.

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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