Zeitungs- und Zeitschriftenverlage begrüßen den
Beschluss des Koalitionsausschusses, das Leistungsschutzrecht für
Presseverleger jetzt auf den Weg zu bringen. Damit sollen – so der
Beschluss – die Presseverleger im Online-Bereich nicht schlechter
gestellt werden als andere Werkmittler. Dies ist so auch im
Koalitionsvertag vorgesehen.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) betonen am 4. März in
Berlin, im digitalen Zeitalter sei ein solches Recht unverzichtbar,
um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern wirksam
schützen zu können. Das Leistungsschutzrecht sei keine hinreichende,
wohl aber eine notwendige Bedingung für den Erhalt einer freien und
staatsunabhängig finanzierten privaten Presse im digitalen Zeitalter.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Weitere Informationen unter:
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