Verlegerverbände sehen Licht und Schatten in neuer AVMD-Richtlinie / Mehr Möglichkeiten in TV-Primetime gefährden Werbeeinnahmen von Zeitungen und Zeitschriften

Die EU-Kommission hat heute einen Entwurf für eine
Überarbeitung der AVMD-Richtlinie (Audiovisuelle
Mediendienste-Richtlinie) vorgelegt, der unter anderem die TV-Werbung
liberalisiert und Videoplattformen wie YouTube in den
Regelungsbereich einbezieht.

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sehen Licht und Schatten in der
neuen AVMD-Richtlinie. Sie begrüßen, dass nach dem Vorschlag die
Richtlinie weiterhin im Wesentlichen auf solche digitalen Angebote
beschränkt zu bleiben scheint, deren Hauptzweck Bewegtbilder sind.
Damit sollten ergänzende redaktionelle Videos auf digitalen
Presseangeboten unverändert nicht von den rundfunkähnlichen
Restriktionen der AVMD-Richtlinie erfasst werden, und können
weiterhin auf eine freiheitliche Regulierung vertrauen.

VDZ und BDZV kritisieren hingegen die Pläne, Fernsehwerbung in der
Primetime ohne relevante zeitliche Beschränkung zuzulassen. Die noch
geltende Regelung, die 12 Minuten TV-Werbung pro Stunde ermöglicht,
diene sowohl dem Schutz der Verbraucher als auch der Verteilung der
Werbebudgets auf die konkurrierenden Medien TV und Presse. Dieses
System dürfe nicht ohne Not zum Nachteil der Zeitungen und
Zeitschriften aufgegeben werden.

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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