Neuer Entwurf für Leistungsschutzrecht ist halbherzig / Verlegerverbände: Gesetzgeber muss konsequent handeln

Den aktuellen geänderten Entwurf für ein
Leistungsschutzrecht für Presseverlage bewerten die Zeitungs- und
Zeitschriftenverleger als inkonsequent. Ein solches Gesetz beträfe
nur die Suchmaschinenbetreiber und ließe diejenigen vollkommen außer
Acht, die mit den digitalen Inhalten der Verlage missbräuchlich
Geschäfte machen. „Das wäre ein Freifahrtschein für die Aggregatoren,
die schon jetzt die Verlags-Internetseiten absaugen, um damit Geld zu
verdienen“, erklärten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) heute in
Berlin.

Ein faires Miteinander sähe anders aus. Das eigentliche Ziel des
Gesetzentwurfs, Presseverlage im Online-Bereich mit anderen
Werkmittlern gleichzustellen, könne mit den neuen Überlegungen nicht
erreicht werden.

Zu einem wirksamen Leistungsschutzrecht gehöre auch, dass Firmen,
die Verlagsinhalte in ihren Intranets veröffentlichten, dafür eine
Lizenz erwerben müssten. Ein Gesetz, das die elementaren Interessen
der Verlage nicht berücksichtigen würde, sei inkonsequent und für die
freie Presse schädlich. „Wir appellieren an Bundesregierung und
Gesetzgeber, dieses wichtige Anliegen nicht halbherzig zu behandeln“,
so die Verlegerverbände.

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Weitere Informationen unter:
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