TYPO3 Barrierefreiheit : Gesetzliche Anforderungen bis Juni 2025 erfüllen

TYPO3 Barrierefreiheit : Gesetzliche Anforderungen bis Juni 2025 erfüllen

Ob Onlineshop, digitale Dienstleistung oder Unternehmenspräsenz – wenn Ihre Website nicht barrierefrei ist, begeben Sie sich auf rechtlich unsicheres Terrain.

Die Dringlichkeit: Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Das Gesetz verlangt, dass Ihre Website für Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Einschränkungen nutzbar ist. Falls dies nicht der Fall ist:

drohen Bußgelder bis zu 100.000 €,
können betroffene Nutzer rechtlich gegen Sie vorgehen,
verlieren Sie Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit,
kann Ihr Image dauerhaft geschädigt werden.

Es wird keine Verlängerung der Frist geben. Nach dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtend.

TYPO3: Ein flexibles System – aber keine Garantie für Barrierefreiheit

TYPO3 ist ein leistungsstarkes CMS. Doch: TYPO3 allein macht Ihre Website nicht gesetzeskonform barrierefrei. Es gibt keine integrierten Werkzeuge, die automatisch die Anforderungen des EAA oder BFSG erfüllen.

TYPO3 Barrierefreiheit hängt vollständig davon ab, wie Ihre Website entwickelt und gepflegt wird. Ihre Entwickler und Redakteure müssen die Anforderungen aktiv umsetzen, z.?B.:

Verwendung von semantischem HTML und korrekter Struktur
Integration von ARIA-Rollen und Alternativtexten
Entwicklung tastaturbedienbarer Formulare
Optimierung von Kontrast, Schriftgröße und mobiler Darstellung
Bereitstellung klarer Navigation und sinnvoller Linkbeschreibungen

TYPO3 gibt Ihnen die nötige Freiheit – aber Sie müssen Barrierefreiheit bewusst planen und umsetzen.

Was das Gesetz verlangt (EAA/BFSG)

Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards wie WCAG 2.1 und in Deutschland an BITV 2.0, unter anderem:

Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
Lesbare, skalierbare Texte
Logisch strukturierte Überschriften und Alt-Texte
Barrierefreie PDFs und Dokumente
Deutliche Fehlermeldungen und Feldbeschriftungen
Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1
Kompatibilität mit Hilfstechnologien
Ihr Aktionsplan zur Einhaltung der Vorschriften bis 2025

Um die Frist einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden:

Führen Sie einen Barrierefreiheits-Check durch: Mit Tools wie WAVE, Axe, Lighthouse, und manuellen Tests mit Screenreadern und Tastatur.
Beheben Sie technische und inhaltliche Hürden: Passen Sie alle Elemente an, die gegen WCAG verstoßen.
Schulen Sie Ihre Redaktion und Entwickler: TYPO3 Barrierefreiheit muss Teil des täglichen Workflows sein.
Testen Sie regelmäßig: Barrierefreiheit ist kein Einmal-Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.

Barrierefreiheits-Checkliste: Das muss erfüllt sein

Alternativtexte für alle Bilder
Eindeutige, beschreibende Linktexte
Sichtbarer Fokus für Buttons und Formularfelder
Korrekte Verwendung von H1–H6 Überschriften
Barrierefreie Formulare mit Fehlerhinweisen
Tastaturbedienbarkeit aller Elemente
Kontrastprüfung und Farbgestaltung
Mobile Nutzerfreundlichkeit
Sprunglinks und strukturierte Navigation
ARIA-Rollen wo erforderlich

Letzte Warnung

Wenn Ihre TYPO3-Website bis zum 28. Juni 2025 nicht barrierefrei ist, drohen Ihnen rechtliche, finanzielle und imagebezogene Konsequenzen. Kein CMS – auch TYPO3 nicht – sorgt automatisch für gesetzliche Barrierefreiheit. TYPO3 Barrierefreiheit muss aktiv und bewusst umgesetzt werden.

Starten Sie jetzt mit der Barrierefreiheit. Warten ist keine Option mehr.

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