Brandschutz in der Elektro- und Sicherheitstechnik Online-Schulung: Leitungsanlagen sicher planen

Brandschutz in der Elektro- und Sicherheitstechnik Online-Schulung: Leitungsanlagen sicher planen

Elektrische Leitungsanlagen durchziehen nahezu jedes Gebäude. Sie verlaufen durch Brandabschnitte, notwendige Flure und Treppenräume, versorgen sicherheitstechnische Anlagen und verbinden unterschiedliche Gebäudebereiche miteinander.

Damit können sie im Brandfall zu einem entscheidenden Faktor werden: Unsachgemäß ausgeführte Leitungsführungen und Abschottungen begünstigen die Ausbreitung von Feuer und Rauch, während fehlender Funktionserhalt die Wirksamkeit sicherheitsrelevanter Systeme beeinträchtigen kann.

Für Fachplaner, Errichter, Elektrofachkräfte und Sachverständige ist es deshalb wichtig, die Anforderungen des Bauordnungsrechts und der technischen Regelwerke nicht nur zu kennen, sondern auf das konkrete Gebäude und die jeweilige Nutzung übertragen zu können. Genau hier setzt die UDS-Schulung „ELT: Brandschutz in der Elektro- und Sicherheitstechnik“ an.

Zusammenspiel von MBO, MVV TB und MLAR

Die brandschutztechnische Planung elektrischer Leitungsanlagen beginnt nicht bei der Auswahl eines Kabels oder einer Abschottung. Ausgangspunkt sind zunächst die bauordnungsrechtlichen Schutzziele. Die Musterbauordnung beschreibt die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz von Gebäuden. Dazu gehört insbesondere, der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und wirksame Löscharbeiten sowie die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen.

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert, welche technischen Regeln bei der Umsetzung dieser Anforderungen zu berücksichtigen sind. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie. Sie enthält Anforderungen an Leitungsanlagen in notwendigen Fluren und Treppenräumen, an Leitungsdurchführungen durch raumabschließende Bauteile sowie an den Funktionserhalt elektrischer Leitungsanlagen für sicherheitstechnische Einrichtungen.

Da die Musterregelungen erst durch die bauaufsichtliche Einführung in den Bundesländern verbindlich werden, müssen Planer und Errichter immer auch die jeweils geltenden landesrechtlichen Fassungen und Technischen Baubestimmungen berücksichtigen.

Rettungswege vor zusätzlicher Brandlast schützen

Notwendige Flure und Treppenräume dienen im Gefahrenfall als Flucht- und Rettungswege. Elektrische Installationen dürfen ihre sichere Nutzung nicht beeinträchtigen. Deshalb gelten für Leitungsführungen, Installationsschächte, Unterdecken und Kabelkanäle besondere Anforderungen.

In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, welche Leitungen offen verlegt werden dürfen, wann brandschutztechnisch gekapselte Installationssysteme erforderlich sind und welche Erleichterungen für bestimmte Gebäude oder Nutzungseinheiten gelten. Auch nachträgliche Erweiterungen müssen berücksichtigt werden. Eine ursprünglich regelgerechte Installation kann ihren brandschutztechnischen Zustand verlieren, wenn weitere Leitungen unsachgemäß ergänzt oder vorhandene Abschottungen beschädigt werden.

Kabelabschottungen müssen zum Bauteil und zur Anwendung passen

Werden Leitungen durch feuerwiderstandsfähige Wände oder Decken geführt, müssen die Öffnungen so verschlossen werden, dass die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit des Bauteils erhalten bleibt. Dafür kommen geprüfte und zugelassene Kabelabschottungssysteme zum Einsatz.

Entscheidend ist jedoch nicht allein das verwendete Produkt. Auch der zugelassene Anwendungsbereich, die Ausführung der Bauteile, die zulässige Belegung, die Mindestabstände und die Montagevorgaben müssen eingehalten werden. Abweichungen von den Verwendbarkeitsnachweisen dürfen nicht ohne fachliche Bewertung und nachvollziehbare Dokumentation vorgenommen werden.

Typische Mängel entstehen durch überbelegte Abschottungen, ungeeignete Nachinstallationen, fehlende Kennzeichnungen oder eine Ausführung, die nicht mit dem zugehörigen Nachweis übereinstimmt. Solche Fehler führen bei Abnahmen und wiederkehrenden Prüfungen häufig zu Beanstandungen und aufwendigen Nachbesserungen.

Funktionserhalt für sicherheitstechnische Anlagen

Im Brandfall müssen bestimmte elektrische Anlagen über einen definierten Zeitraum funktionsfähig bleiben. Dies betrifft abhängig vom Brandschutzkonzept und den bauordnungsrechtlichen Anforderungen beispielsweise Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Rauchschutz-Druckanlagen, maschinelle Rauchabzugsanlagen, Feuerwehraufzüge oder Einrichtungen zur Löschwasserversorgung.

Der Funktionserhalt ergibt sich nicht allein aus der Verwendung eines entsprechend klassifizierten Kabels. Er umfasst das vollständige Kabelanlagensystem einschließlich Befestigungen, Tragsystemen, Verlegeabständen und Montageuntergrund. Auch Wechselwirkungen mit anderen Installationen und eine mögliche mechanische Beeinträchtigung im Brandfall müssen berücksichtigt werden.

Die Klassifizierungen E30 und E90 beschreiben, über welchen Zeitraum ein geprüftes Kabelanlagensystem seine Funktionsfähigkeit unter Brandbeanspruchung aufrechterhalten kann. Welche Dauer im jeweiligen Projekt erforderlich ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept, den bauordnungsrechtlichen Vorgaben und der Funktion der versorgten Anlage.

Elektrische Betriebsräume richtig einordnen

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen. Sie enthält besondere Anforderungen an bestimmte elektrische Betriebsräume, beispielsweise hinsichtlich Lage, baulicher Trennung, Türen, Leitungsdurchführungen und Nutzung.

In der Praxis muss zunächst geklärt werden, ob ein Raum tatsächlich in den Anwendungsbereich der jeweiligen EltBauVO oder EltBauV fällt. Erst danach können die erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen festgelegt werden. Auch hier sind die jeweils gültigen landesrechtlichen Vorschriften maßgebend.

Dokumentation schafft Planungs- und Abnahmesicherheit

Brandschutzmaßnahmen an elektrischen Leitungsanlagen müssen dauerhaft nachvollziehbar sein. Dazu gehören Planunterlagen, technische Beschreibungen, Verwendbarkeitsnachweise, Übereinstimmungsbestätigungen, Kennzeichnungen sowie Prüf- und Abnahmeprotokolle.

Eine vollständige Dokumentation erleichtert spätere Umbauten und Instandhaltungsarbeiten. Sie unterstützt außerdem die Zusammenarbeit zwischen Fachplanern, Errichtern, Betreibern, Brandschutzplanern und Prüfsachverständigen. Gerade bei Bestandsgebäuden ist eine belastbare Nachweisführung häufig entscheidend, um vorhandene Ausführungen beurteilen und notwendige Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen festlegen zu können.

Praxiswissen für Planung, Errichtung und Prüfung

Das eintägige Live-Webinar richtet sich an Elektroplaner, Fachingenieure, Elektromeister, Errichter sicherheitstechnischer Anlagen, verantwortliche Elektrofachkräfte, technische Facility Manager, Architekten, Bauingenieure und Sachverständige.

Neben MLAR, MBO, MVV TB und EltBauVO werden die Anforderungen an Leitungsführungen in Rettungswegen, Kabelabschottungen, Funktionserhalt, elektrische Betriebsräume sowie die erforderliche Dokumentation behandelt. Praxisbeispiele zeigen typische Ausführungsfehler und mögliche Lösungswege. Dabei werden auch Abweichungen von Technischen Baubestimmungen und alternative Ausführungsvarianten fachlich eingeordnet.

Die Schulung wird von einem öffentlich bestellten Sachverständigen und Co-Autor des offiziellen MLAR-Kommentars durchgeführt. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer eine personalisierte Teilnahmebescheinigung als Weiterbildungsnachweis. Weitere Informationen und die Anmeldung zur MLAR-Schulung finden Interessierte direkt bei UDS Beratung.

Die UDS Beratung ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen in der Sicherheitsbranche. Die Schwerpunkte liegen auf der Beratung rund um die Zertifizierung nach DIN 14675, DIN 77200, DIN EN ISO 9001 und DIN EN 16763. Seit Jahren organisiert die UDS Beratung hochwertige Grundlagen-, Aufbau- und Fachkraftschulungen für diese Bereiche. www.uds-beratung.de