eBay-Händler und auch alle anderen Online Händler müssen seit dem 11.06.2010 in ihren Angeboten neue Widerrufsbelehrungen integrieren. Etliche eBay-Händler wurden wegen veralteter Widerrufsbelehrungen bereits abgemahnt.
„Das Thema Widerrufsbelehrung behandeln wir bereits seit langem mit größter Sorgfalt. Deshalb sind unsere Kunden, egal wo sie verkaufen, seit Monaten auf dem neuesten Stand“, so Oliver Korpilla, Geschäftsführer der Protected Shops GmbH. „Leider stellen wir immer wieder fest, dass vielen Händlern die Konsequenzen veralteter oder falscher Widerrufsbelehrungen gar nicht klar sind: Fehlt die Widerrufsbelehrung, so ist meist eine Abmahnung zu erwarten“, so Korpilla weiter. Deshalb wundert ihn auch das Ergebnis einer Kurzuntersuchung von eBay-Aktivist Axel Gronen nicht. Dieser berichtet aktuell auf seinem Blog Wortfilter.de, dass nach einem Kurzcheck über 42.000 eBay-Händler immer noch veraltete Widerrufsbelehrungen verwenden. Besonders betroffen seien nach seiner Aussage die Kunden des Händlerbundes.
„Dabei ist es für eBay-Händler einfach festzustellen, ob Sie die richtige Widerrufsbelehrung online haben: Sie erkennen es leicht daran, ob das Wort EGBGB darin vorkommt“, so Korpilla weiter. Und falls nicht, lässt sich auch leicht Abhilfe schaffen: Entweder auf Musterbelehrungen zurückgreifen oder wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt den Service von Protected Shops. „Über 2.800 Shops haben wir mit unserem Aktualisierungsservice sicher und komfortabel durch die AGB-Umstellung gebracht“, erklärt Korpilla. Schon für 14,90 Euro im Monat können die Händler bei Protected Shops Rechtstexte inklusive Haftungsübernahmegarantie für eBay, Yatego, Amazon und den eigenen Online-Shop beziehen.
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