Anlaesslich der Ankuendigung von Google zum Start von Google Street View erklaert der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:
Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekuendigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versaeumnis der Bundesregierung, dass sie – – trotz monatelanger Diskussion – keinen verlaesslichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es waere aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurueckhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persoenlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von oeffentlichen Raeumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen.
Bei Google Street View handelt es sich zweifelsfrei um ein interessantes Projekt, welches aber eben sehr grundsaetzliche Fragen aufwirft und denen man mit dem nun vorgesehenen Widerspruchsverfahren mit einer Frist von vier Wochen nicht annaehernd gerecht wird. Was Google mit Street View plant, geht aber zu weit und zu schnell – und blendet diese grundsaetzlichen Fragen zudem weitgehend aus.
Es ist das gute Recht der betroffenen Buergerinnen und Buerger, Widerspruch gegen Abbildungen einzulegen, die ihre Persoenlichkeitsrechte beruehren. Diesem Widerspruchsrecht traegt das von Google vorgesehene Widerspruchsrecht mit einer Frist von vier Wochen – zudem mitten in der Ferienzeit – nicht ansatzweise Rechnung, vielmehr muss das Widerspruchsverfahren buergerfreundlich gesetzlich abgesichert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei solch weitgehenden Vorhaben wie Google Street View vorzulegen.
Bis dahin sollten alle Buergerinnen und Buerger, die sich um die Wahrung ihrer Grundrechte mit einigem Recht sorgen, von den Widerspruchsmoeglichkeiten Gebrauch machen. Jeder sollte sich detailliert mit diesem Dienst auseinandersetzen und dann entscheiden ob er Widerspruch gegen die Veroeffentlichung seiner Haeuserfassade einlegt oder nicht. Fuer Deutschland hat Google ab dem kommenden Montag die Moeglichkeit geschaffen, vor dem Start von Street View einer Veroeffentlichung von Bildern des eigenen Hauses zu widersprechen. Weitere Informationen zum vorgesehenen Widerspruchsverfahren und ein entsprechendes Musterschreiben sind im Blog zu Netzpolitik der SPD-Bundestagsfraktion zu finden (http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik).
Es kann und darf nicht sein, dass ein Unternehmen den oeffentlichen Raum im Netz privatisiert und den verfassungsrechtlich verbuergten Grundrechten nur ansatzweise Rechnung traegt. Darueber hinaus muessen bei solch weitgehenden Vorhaben wie Google Street View Kommunen, Oeffentlichkeit und Politik beteiligt werden, um die freie Zugaenglichkeit der Abbildungen oeffentlicher Raeume zu wahren und die Rechtmaessigkeit zu gewaehrleisten.
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