Die Bundesregierung bereitet ein gezieltes Vorgehen gegen Unternehmen vor, die über unerlaubte Telefonwerbung, so genannte Cold Calls, versuchen mit Verbrauchern in Kontakt zu treten.
Als Cold Calls werden nicht vorher angekündigte Werbe-Anrufe bezeichnet. Ziel ist es meist, dem Gesprächspartner am Telefon eine Dienstleistung oder ein Produkt zu verkaufen. In der Regel handelt es sich dabei um vorgeblich attraktive Angebote, wie beispielsweise ein günstiger Handyvertrag, inkl. Marken-Handy. Oft wird versucht den Angerufenen, durch die Aussicht auf eine Traumreise oder ein Luxus-Auto, für ein Gewinnspiel zu interessieren und so einen Vertragsabschluss zu erwirken. Denn bisher gibt es laut gesetzlicher Regelung zum Fernabsatz am Telefon keine Möglichkeit am Telefon geschlossene Verträge zu widerrufen.
Verbrauchern soll nun ein Widerrufsrecht eingeräumt werden, das ihnen ermöglicht am Telefon geschlossene Verträge innerhalb der Widerrufsfrist zu kündigen. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage, kann in Ausnahmefällen jedoch auf einen Monat erweitert werden und setzt ein, wenn der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.
Werbung am Telefon ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene dem jeweiligen Unternehmen seine ausdrückliche Zustimmung zu Werbe-Anrufe für Marketingzwecke erteilt hat. Bisher konnten sich Unternehmen durch eine mündliche Zustimmungserklärung legitimieren, die der Angerufene oft nachträglich oder in einem anderen Zusammenhang erteilt hat. Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Werbung am Telefon werden nun durch § 7 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Über die Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. können Betroffene gegen unerlaubte Werbeanrufe vorgehen. So rät der Berliner Anbieter von telefonischen Mehrwert-Diensten, wie Servicerufnummern und Sondernummern Servicenummer4you.de, Daten über den Anrufer zu sammeln, die während des Gesprächs gezielt abgefragt werden können. Darüber hinaus sollte das Datum und die Uhrzeit des Anrufs notiert werden. Bei Werbe-Calls durch automatische Bandansage können sich Verbraucher unter der Hotline 0228-140 an die Bundesnetzagentur wenden.
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