Anti-Spyware-Programme und andere Software zum Aufspüren, Blockieren oder Eliminieren von Schadprogrammen aus dem Netz zählen bereits heute zur unabdingbaren Sicherheitsausstattung eines Computers bzw. Netzwerkes. Spekulationen, wonach die Hersteller von Antiviren-Software oder Microsoft selbst in ihre Anwendungen Hintertüren für den BKA-Trojaner einbauen würden, seien frei aus der Luft gegriffen.
Im übrigen können Ermittlungsbehörden laut „mIT Sicherheit“ ohnehin jeden E-Mail-Verkehr mitlesen, sofern er nicht verschlüsselt ist. Dafür müsse jeder Internet Service Provider gemäß der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) eine genau spezifizierte Einrichtung bereitstellen. Werde die E-Mail auf dem PC verschlüsselt, sei aber auch diese Technik machtlos.
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