Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute wenn es
darum geht, Hilfe schnell und effektiv zu gewährleisten und damit
dauerhafte Schädigungen der Gesundheit weitgehend abzuwenden. Die
Deutsche Schlaganfall-Hilfe bewirbt deshalb die einheitliche
Notrufnummer 112 für eine schnelle Alarmierung. In manchen Fällen ist
der Betroffene Schlaganfall-Patient noch selbst in der Lage, einen
Notruf via Mobiltelefon abzusetzen. Eine verbale Kommunikation ist
ihm im Notfall jedoch selten möglich, so dass er seinen momentanen
Aufenthaltsort in der Regel nicht mehr mitteilen kann. In diesen
Fällen ist der Patient darauf angewiesen, dass er von den
Notrufzentralen geortet werden kann.
Auf Initiative der Björn Steiger Stiftung wird ein solches
Ortungsverfahren seit 2006 auf Basis der Funkzellenortung in den
deutschen Notrufzentralen praktiziert. Das Verfahren ist bislang das
einzige, mit dem Mobilfunkteilnehmer geortet werden können.
Allerdings hat die bisherige Funkzellenortung einen Nachteil:
Technisch bedingt können Notrufende nicht punktgenau lokalisiert
werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten können Abweichungen zum
eigentlichen Standort von mehreren Kilometern auftreten, was im
Notfall eine zeitaufwändige Suche erforderlich macht.
Abhilfe bietet hier die schon heute in vielen Mobiltelefonen
integrierte GPS-Technik, die bereits in jedem mobilen wie fest
installierten Autonavigationsgerät zum Einsatz kommt. Auf dieser
Basis könnten auch genaue Standortdaten von Mobiltelefonen an
Notfall-Zentralen von Polizei und Feuerwehr übermittelt werden. Diese
technische Möglichkeit ist allerdings auch im novellierten
Telekommunikationsgesetz nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Gemäß dem
vom Kabinett und Bundesrat verabschiedeten Gesetz sowie laut Entwurf
der Technischen Richtlinie Notruf der Bundesnetzagentur ist die
Übermittlung von Standortdaten, die beispielsweise von einem
Mobilfunkgerät geliefert werden, nicht zulässig. Die aktuelle Fassung
des Telekommunikationsgesetzes sieht ausschließlich die ungenaue
Ortung auf Basis der Funkzellenortung vor. Eine Berücksichtigung der
heute verfügbaren modernen Technik zur Ortung von Mobilfunkgeräten,
mit der die Zeit bis zum Eintreffen von Rettungskräften im Notfall
erheblich verkürzt werden kann, ist nicht vorgesehen.
Die Deutsche Schlaganfall-Hilfe schließt sich deshalb der Kritik
der Björn Steiger Stiftung an dem novellierten
Telekommunikationsgesetz an und fordert die Politik auf, die
Vorschläge der Björn Steiger Stiftung zur Gesetzesänderung und
Ergänzung im Bereich Notruf im noch laufenden parlamentarischen
Beratungsverfahren zum Gesetzentwurf dringend zu berücksichtigen. Um
eine wirklich effektive und schnelle Hilfeleistung zum Schutz eines
Schlaganfall-Patienten im Notfall zu gewährleisten, ist es notwendig,
den Einsatz der heute verfügbaren modernsten Technik (GPS basierte
Ortungen) entsprechend gesetzlich zu verankern. Die vorliegende
Version des novellierten Telekommunikationsgesetzes greift hier
eindeutig zu kurz und trägt den Erfordernissen eines leistungsfähigen
Rettungssystems in Deutschland nicht angemessen Rechnung.
Pressekontakt:
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Carl-Miele-Str. 210, 33311 Gütersloh
Mario Leisle
Telefon: 05241 9770-12
Telefax: 05241 816817-12
E-Mail: presse@schlaganfall-hilfe.de
Internet: www.schlaganfall-hilfe.de
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