Die rund 5000 Anwender von KUMAvision:med können den gesetzlichen und von Krankenkassen initiierten Änderungen gelassen entgegen sehen. Denn ihre Software kann beispielsweise die im neuen Jahr erforderliche Betriebsstättennummer auf den Belegen automatisch anbringen. Auch künftig geforderte Informationen wie der Übergang in der Zuzahlungsbefreiung oder den Anwendungsort des Hilfsmittels berücksichtigt KUMAvision:med.
Zudem beherrscht die Software die grundlegend geänderte Datenstruktur bei der elektronischen Abrechnung nach §302 SGB V. Weil aber bereits jetzt abzusehen ist, dass nicht alle Kassen bis Februar 2008 im neuen Format abrechnen, ist auch die alte Datenstruktur noch parallel anwendbar.
Bearbeitung von Bruttopreisen
Vor eine besondere Herausforderung wurden die Experten der KUMAvision durch die Ankündigung der Krankenkassen gestellt, ab 2008 bei Preisen, die inklusive Mehrwertsteuer vereinbart sind, verstärkt Rechnungen mit Rundungsdifferenzen in Bruttobeträgen zurückzuweisen. Auf Basis von Nettopreisen ist die Forderung nach nicht gerundeten Beträgen oft mathematisch nicht erfüllbar. Deshalb ist KUMAvision:med jetzt in der Lage, die Vorgänge inklusive Mehrwertsteuer zu führen. In der elektronischen Abrechnung wird abhängig von der Vertragsvereinbarung netto oder brutto übergeben.
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen