Hintergründe:
Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung wurde von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet. Damit tritt das Gesetz am 01.01.2008 in Kraft.
Durch das Gesetz sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, ab 2008 gewisse Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern. Die Speicherung bezieht sicht NICHT auf Inhalte, sondern auf IP-Adressen. Vereinfacht also, wer hat wann mit wem Verbindung gehabt.
Das Gesetz sieht eine Übergangsfrist bis 2009 vor. Erst dann sind wir zur Einhaltung verpflichtet.
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