Konsequent sei es da nur, dass sich die MACH AG auch intensiv mit der IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie beschäftigt. „Dieses Vorhaben ist ein hoch komplexes Aufgabenfeld“, ergänzt Marketing-Leiter Jochen Michels. „Allerdings fangen Verwaltungen und IT-Wirtschaft hierbei nicht bei „Null“ an. Sie können auf zahlreiche IT-Komponenten zurückgreifen, die in Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen bei E-Government-Vorhaben produktiv eingesetzt werden“, sagt Michels mit Blick auf die Erfahrungen des Software- und Beratungshauses. Insofern müsse kein vollständig neues System entwickelt werden, sondern die richtigen Elemente aus Best Practice-Projekten zusammengebracht und auf die Aufgabenstellung zugeschnitten werden. Inzwischen wurde die MACH AG vom federführenden Bundesland Baden-Württemberg zum Projektpartner des Deutschland Online-Projektes „IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie“ benannt.
Eine Vorreiterrolle konnte die MACH AG auch bei zurückliegenden E-Government-Vorhaben spielen: So war die Aktiengesellschaft das erste Unternehmen in Deutschland, das die Basiskomponenten Virtuelle Poststelle, Zahlungsverkehrsplattform und das Formularmanagementsystem an ein DOMEA-zertifiziertes Workflow-System angebunden hatte. Dass die MACH AG bereits Ende der 90er-Jahre begonnen hatte, ein vollständig Web-basiertes System für Vorgangsbearbeitung, Dokumentenmanagement und elektronische Aktenführung mit integriertem Portal zu entwickeln, zahlt sich Müller-Ontjes zufolge heute aus. Das gelte insbesondere auch in Hinblick auf die IT-Lösung, die die so genannten Einheitlichen Ansprechpartner beim Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie benötigen werden. „Die MACH-Lösung sorgt hier für ein straffes Fristenmanagement, einen koordinierten Verfahrensablauf, einen effizienten Daten- und Dokumentenaustausch, eine hohe Informationsqualität und eine gerichtsfeste elektronische Aktenführung“, benennt Michels den Nutzen der Lösung.
Hinweis für die Redaktionen:
Diese und weitere Presseinformationen im RTF-Format sowie Pressefotos (300 dpi) im TIF-Format zum Herunterladen finden Sie in der Rubrik Presse der MACH-Homepage unter www.mach.de .
Zur EU-Dienstleistungsrichtlinie:
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde am 27. Dezember 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt und realisiert werden. Und das bedeutet konkret, dass Dienstleister von diesem Zeitpunkt an EU-weit das Recht haben, alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über so genannte Einheitliche Ansprechpartner (EAP) abzuwickeln.
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