PILTZ: Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung ist völlig indiskutabel

BERLIN. Zu den Forderungen des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Bosbach, Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung anzuwenden, erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Die Bundesregierung bekommt den Hals nicht voll. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen erhebliche Zweifel an der Verwertbarkeit zu Beweiszwecken geäußert. Der Beweiswert dieser Daten ist stark eingeschränkt, weil immer auch Daten auf der Festplatte manipuliert werden müssen, um die übrigen auszulesen. In der Anhörung zum BKA-Gesetz im Bundestag haben alle Sachverständigen an einer Umwidmung der Daten zur Strafverfolgung erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

Die Bundesregierung sollte einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Ende lesen, bevor sie weitere Vorschläge zur Einschränkung der Grundrechte in Deutschland präsentiert.

Wenn Herr Bosbach nun ankündigt, ein solches Gesetzesvorhaben könne innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, ist das ein Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte. Dieselbe Bundesregierung behauptet, sie könne in dieser Legislaturperiode kein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz mehr vorlegen. Ein Gesetz zum Schutz der Bürgerrechte ist nicht möglich, ein Gesetz, mit dem in nie da gewesener Weise auf verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Art in die Grundrechte eingegriffen werden soll, soll dagegen in wenigen Wochen realisierbar sein. Damit zeigt sich wieder einmal, dass diese Koalition nur dann groß ist, wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht – und winzig bei Schutz und Achtung der Verfassung.

URL: www.liberale.de

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