Bonn – Wer im Internet Opfer von Abzockern wurde, sollte auf keinen Fall zahlen. Dies rät der Computer-Informationsdienst „Das PC-Anwender-Handbuch“ aus dem Fachverlag für Computerwissen (www.computerwissen.de). Selbst wenn mit einem Inkassobüro gedroht wird, sollte man gelassen bleiben, so Nico Reiners vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz-Universität Hannover gegenüber dem Info-Dienst.
In jüngster Zeit täuschen Betrüger auf Webseiten einen Virenalarm vor und bieten kostenlose Vollversionen renommierter Schutzprogramme an. Man müsse nur seine persönlichen Daten eingeben. Was der arglose User nicht bemerkt: Er geht nach Lesart der Abzocker einen ein- bis zweijährigen Abo-Vertrag für nicht selten mehrere hundert Euro ein. Dafür erhalte er aber keine einzige Vollversion, sondern bekomme nur den Zugriff auf so genannte Trial-Versionen, die von den Herstellern selbst ohnehin kostenlos abgerufen werden können.
Wer in eine solche Abo-Falle getappt ist, sollte sich auch vor der Androhung eines Schufa-Eintrags oder einer Klage nicht schrecken lassen. „Zum einen ist ein Schufa-Eintrag nicht ohne weiteres möglich. Zum anderen haben die Abofallen-Betreiber in Wirklichkeit kein Interesse an einer Klage, da sie fürchten zu verlieren“, so der Jurist gegenüber dem Informationsdienst.
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