Vorsicht vor selbsternannten Journalisten/Hellsehern/Kartenlegern und Therapeuten für den Außerirdischen-Kontakt

Bruchsal-20.06.2009

Es schreiben leider auch Verrückte munter drauf los, da sich ja jeder Journalist nennen darf ohne spezielle Voraussetzungen oder einen bestimmten Ausbildungsweg. Diese Berufsbezeichnung ist also ungeschützt. Auch Fotografen und Bildredakteure gelten als Journalisten und der Redakteur ist ebenfalls nicht geschützt.
Die Anzahl der Presseportale hat in den letzten Jahren stark zugenommen und es gibt inzwischen vor allem eine Vielzahl von freien Presseportalen, die Pressemitteilungen kostenlos im Internet veröffentlichen.
Pressemitteilungen auf den Online-Presseportalen werden in den Archiven gespeichert und sind somit auch langfristig für Medienkontakte, Endkunden und Suchmaschinen abrufbar.

So tummeln sich leider auch Schizophrene und geistig gestörte selbsternannte Journalisten, Ärzte oder Rechtsberater in diesen Presseportalen und lassen ihre Berichte auf die Leser los. Da werden dann Politiker, Anwälte, Staatsanwälte, Popsänger, Buchautoren, Ärzte, Verlage und Ämter massiv beschimpft zum Beispiel mit den Worten „Nazis oder Holocaust-Wahn usw.

ABER das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten entsprechende Gesetze und Vorschriften. Man kann die Personen, die sich nicht daran halten verklagen, eine Abmahnung und eine Schadenersatzklage sind der richtige Weg (Gemäß Artikel 5 Absatz 2, des Grundgesetzes).
Es gibt nur ein eingeschränktes Recht seine Meinung frei zu äußern.
Es dürfen auch keine privaten E-Mails/Telefax oder Telefonanrufe und auch sonstige Publikationen über andere Personen veröffentlicht werden.

Es ist wichtig, solche Personen zu verklagen, danach auch den Anbieter solcher Presseportale.

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