Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht ab morgen Schluss mit schwer nutzbaren Websites. Unternehmen müssen ihre Online-Auftritte so gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos einkaufen, buchen oder sich registrieren können. Wer nicht handelt, riskiert rechtliche Probleme.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ab 28. Juni 2025 Pflicht – aber für wen eigentlich?
Ob Online-Shop oder Unternehmensseite: Wer direkt mit Endkunden kommuniziert, muss digitale Angebote künftig barrierefrei gestalten. Das schreibt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Ziel: Alle Menschen – auch mit visuellen, auditiven oder motorischen Einschränkungen – sollen digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können.
April 2025 – SUMM AI revolutioniert Leichte Sprache mit einer KI-gestützten Bild-Generierung, die automatisch passende Bilder vorschlägt und so die Verständlichkeit und Zugänglichkeit fördert.
Ab Juni 2025 gilt das BFSG: Onlinehändler müssen ihre Shops barrierefrei gestalten. mitho® unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung und zeigt, welche Maßnahmen jetzt wichtig sind.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. ohne-barrieren.de hilft Websitebetreibern in der Herstellung von barrierearmen Websites