Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ab 28. Juni 2025 Pflicht – aber für wen eigentlich?
Ob Online-Shop oder Unternehmensseite: Wer direkt mit Endkunden kommuniziert, muss digitale Angebote künftig barrierefrei gestalten. Das schreibt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Ziel: Alle Menschen – auch mit visuellen, auditiven oder motorischen Einschränkungen – sollen digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können.
Das BFSG gilt für B2C-Unternehmen mit digitalen Angeboten – etwa Online-Shops oder Webseiten mit direkter Endkundenausrichtung. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind ausgenommen.
B2B-Unternehmen sind generell nicht betroffen. Bieten sie allerdings einen Karrierebereich oder ein Bewerbungsformular auf ihrer Website an, müssen auch diese spezifischen Seiten und Formulare barrierefrei sein, um keinen potenziellen Bewerber auszuschließen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es immer sinnvoll, sich rechtlich beraten zu lassen. Der eRecht24 Check bietet beispielsweise eine erste Orientierung: www.e-recht24.de/barrierefreiheit.html.
Was kann eine barrierefreie Webseite?
Barrierefreie Webseiten …
… lassen sich per Tastatur steuern – nicht nur mit der Maus.
… sind für Screenreader lesbar und visuell klar strukturiert.
… bieten gute Kontraste, Alt-Texte und Untertitel.
… vermeiden ablenkende oder automatische Inhalte.
Wer es richtig angeht, profitiert gleich doppelt.
Vieles, was für barrierefreie Websites zählt, ist auch gut für Suchmaschinen: klare Struktur, Alt-Texte, sinnvolle Linkbeschreibungen und gute Lesbarkeit. Wer also bereits auf hochwertige Inhalte und gute Suchmaschinenoptimierung achtet, hat viele Punkte der Barrierefreiheits-Checkliste schon erfüllt. Eine barrierefreie Seite ist also oft auch besser für Google, besser für die Nutzbarkeit – und besser für Ihr Image.
Checkliste: wichtige Maßnahmen für eine barrierefreie Website
Tipp: Nutzen Sie Tools wie den Silktide Accessibility Checker oder das WAVE Evaluation Tool (beides kostenlose Chrome-Erweiterungen), um vorhandene Barrieren sichtbar zu machen.
Einige wesentliche Punkte, um eine Webseite barrierefrei zu gestalten, sind:
– Beschreibende Alt-Texte für alle Bilder
– Klare Überschriftenstruktur (H1-H3)
– Tastatursteuerung aller Funktionen mit Hervorheben der aktiven Elemente
– „Skip to Content“-Funktion
– Lesbare Farbkontraste
– Verständliche Link- und Buttontexte
– Untertitel für Videos
– Keine automatischen Medienstarts
#aufeinwort
Barrierefreiheit ist mehr als nur gesetzliche Pflicht – sie ist ein Zeichen von Professionalität und Respekt gegenüber allen Nutzern.
Sind Sie sich unsicher, was Sie bei Ihrer Webseite anpassen müssen, um sie barrierefrei zu gestalten? Melden Sie sich einfach bei uns und wir schauen uns gemeinsam Ihre Inhalte an!
Weitere Details zum Thema Barrierefreiheit finden Sie in unserem Blog: www.sprengel-pr.com/de/aufeinwort/barrierefreiheit-fuer-webseiten
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