Neues Gesetz zwingt Firmen zu barrierefreien Websites

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht ab morgen Schluss mit schwer nutzbaren Websites. Unternehmen müssen ihre Online-Auftritte so gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos einkaufen, buchen oder sich registrieren können. Wer nicht handelt, riskiert rechtliche Probleme.

Barrierefreiheit als Pflicht und Chance, mehr Menschen zu erreichen

Barrierefreiheit als Pflicht und Chance, mehr Menschen zu erreichen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ab 28. Juni 2025 Pflicht – aber für wen eigentlich?

Ob Online-Shop oder Unternehmensseite: Wer direkt mit Endkunden kommuniziert, muss digitale Angebote künftig barrierefrei gestalten. Das schreibt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Ziel: Alle Menschen – auch mit visuellen, auditiven oder motorischen Einschränkungen – sollen digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können.

Das BFSG gilt für B2C-Unterne

Barrierefreie Webseiten: Vorteile für Webseiten-Inhaber

Barrierefreiheit betrifft fast alle Bereiche in der Entwicklung von Websites, beginnend bei der Planung und Konzeption über Design und Frontend-Entwicklung bis hin zur Redaktion. Wir möchten Ihnen einen Einstieg in die Thematik geben, um Konformität zu den Webstandards der digitalen Barrierefreiheit zu erreichen.

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