Neues Gesetz zwingt Firmen zu barrierefreien Websites

Bisher konnten viele Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen Online-Shops nicht richtig nutzen. Das neue Gesetz ändert das: Alle Websites, über die Kunden Verträge abschließen können, müssen barrierefrei werden. Das gilt für Online-Shops genauso wie für Ticket-Portale oder Anmeldebereiche.

„Viele Unternehmen wissen noch gar nicht, dass sie betroffen sind“, erklärt ein Sprecher von Wiemer Arndt, einem Datenschutz- und Online-Marketing-Unternehmen. „Selbst kostenlose Bereiche wie Login-Seiten müssen jetzt die neuen Standards erfüllen.“

Das Gesetz folgt europäischen Normen und den internationalen Web-Richtlinien WCAG. Betroffen sind sowohl neue als auch bereits bestehende Websites und Apps. Die Regelung greift bei allen verbraucherorientierten Diensten – von der Produktbestellung bis zur Terminbuchung.
„Barrierefreie Websites sind ab sofort kein nettes Extra mehr, sondern Pflicht“, betont der Wiemer Arndt-Sprecher. „Unternehmen sollten schnell prüfen, ob ihre Seiten den Anforderungen entsprechen.“

Firmen können ihre Websites durch spezielle Prüfungen auf Gesetzeskonformität testen lassen. Wiemer Arndt bietet dafür Barrierefreiheits-Audits an und hilft beim Erstellen der vorgeschriebenen Erklärungen zur Barrierefreiheit.

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