iclear-Rechtstipp für Online-Käufer: Verkäufer muss bei Warenrückgabe sämtliche Versandkosten tragen

Mannheim. Online-Käufer, die im Rahmen ihres Widerrufs-/Rückgaberechts Ware zurückschicken, müssen weder Hin- noch Rücksendekosten tragen. Ausnahme: Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Händler die Übernahme der Rücksendekosten ablehnen. Allerdings auch nur, wenn er seinen Kunden schon im Vorfeld ausdrücklich darüber informiert hat. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.

Treuhänderische Bezahlsysteme im Aufwind – Verbraucher schätzen Sicherheit und einfache Abwicklung

Mannheim. Treuhänderische Online-Bezahlsysteme gewinnen an Bedeutung. Je mehr Menschen im Internet einkaufen, die an Technik wenig Interesse haben, desto höher das Bedürfnis, ein einfaches, sicheres und transparentes System zum Bezahlen zu nutzen. Dies ist das Ergebnis einer iclear-Kundenanalyse. Das treuhänderische Internet-Abrechnungssystem von iclear (www.iclear.de) schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen und mach

Verbraucher loben iclear-Zahlungsservice und bescheinigen dem Treuhänder hohes Dienstleistungsniveau

Mannheim. Online-Käufer, die ihre bestellten Waren über iclear (www.iclear.de) bezahlen, sind mit dem Service des Treuhänders sehr zufrieden. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die iclear im Januar und Februar 2008 unter seinen Kunden durchgeführt hat. Viele Umfrageteilnehmer gaben an, sie wünschten sich mehr Shops, die iclear anbieten.

iclear-Rechtstipp für Webshop-Betreiber: Händler muss nicht alle Rücksendekosten tragen

Mannheim, 11. März 2008. Verkäufer, deren Kunden ihr Widerrufsrecht nach einem Kauf in Anspruch nehmen und die Ware zurückschicken, müssen nicht immer die gesamten Kosten der Rücksendung tragen. Wann der Händler von seiner Erstattungspflicht befreit ist, darüber informiert iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet.