Gut zu wissen! Gefahren des mobilen Internets
Neuer Flyer gibt Sicherheitstipps für das mobile Surfen im Netz / Verbraucherministerin Beate Merk rät: "Für Tablets und Smartphones dieselben Sicherheitsvorkehrungen treffen wie für PCs!"
Neuer Flyer gibt Sicherheitstipps für das mobile Surfen im Netz / Verbraucherministerin Beate Merk rät: "Für Tablets und Smartphones dieselben Sicherheitsvorkehrungen treffen wie für PCs!"
Der Betreiber einer geschäftlich genutzten Seite ist verpflichtet, ein Impressum bereit zu halten, dass über ihn Auskunft gibt. Dies gilt auch, wenn das Internetangebot im Rahmen eines Profils eines sozialen Netzwerks zum Einsatz kommt. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den Betreiber einer solchen Seite, ein entsprechendes Impressum bereitzuhalten (vgl. LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011 – 2 HK O 54/11).
Social Media zählen zu den aktuellen Topthemen im Dialogmarketing. Auf den Mailingtagen (8. und 9. Juni) in Nürnberg stellt der digitale Postdienstleister internetPost AG eine Lösung vor, wie Werbetreibende ein soziales Netzwerk intelligent nutzen können, um mit Kunden und Interessenten auf Augenhöhe zu kommunizieren: Über einen digitalen Hausbriefkasten können Unternehmen die Verbraucher digital und physisch erreichen. Der Zugang zum Verbraucher erfolgt dabei
Quoka schützt Nutzer vor Accountdiebstahl
Gewerbeportal informiertüber Widerrufsrecht im Onlinehandel
Weil ein ausländischer Flugpassagier in Deutschland wegen Verspätung 24 min. im Internet e-mails bearbeitete kassierte Vodafone Spanien 184
Neues Internetportal entlarvt Mogelpackungen bei Produkten des täglichen Bedarfs
Wie schaffen es Shopbetreiber trotz der Krise Ihren Umsatz noch zu erhöhen? Diese Frage stellen sich viele, denn schließlich möchte man die Konkurrenz hinter sich lassen und das zu gleichbleibender, wenn nicht sogar steigernder Qualität. Doch wie kann sich ein Online-Shop – gerade in der Krise – von anderen abheben?
Das Oberlandesgericht Bremen beurteilte vor wenigen Tagen den Werbesatz „Ein Leben lang gratis telefonieren“ als unzulässig und irreführend. Damit setzt das Gericht an dieser Stelle gleichzeitig ein Signal für eine weitere Stärkung des Verbraucherschutzes.
Neues Online-Portal protokolliert die Bearbeitungszeit von E-Mail-Anfragen.
Haben Sie sich auch schon einmal darüber geärgert, wie viele Unternehmen mit Kundenanfragen per E-Mail umgehen?