Abkassieren beim Internet Roaming – Verbraucherschutz lückenhaft

Porque pagas mas como tu quieres ? (Warum zahlst Du mir als Du willst?) – dieser Werbespruch der Firma Vodafone Espana wird Kunden dieses Unternehmens, die im Ausland mit dem USB-Stick im Internet surfen besonders gut gefallen.

Ein Kunde der Vodafone Espana der wegen Flugverspätung in Düsseldorf 24 min. e-mails checkte (Roaming Deutschland) hat dafür nunmehr sage und schreibe 184 bezahlt, obwohl er sich mit dem Gerät beim deutschen Schwesterunternehmen Vodafone Deutschland eingeloggt hatte. Der Kunde hat weder Videos oder Musik downgeloaded.

Die von der EU auferlegten Regeln und Kostengrenzen in Sachen „Roaming“ bei Telefonaten oder SMS scheinen daher einen wesentlichen Bereich nicht abzudecken – zumal beim surfen der Kunde keinerlei sichtbare Kontrolle über seine Kosten hat.

Besser haben es da allerdings Kunden von prepaid Internetkarten – ist das Guthaben weg – bricht die Verbindung ab – und der Kunde weiss was er gezahlt hat. Als Vertragsinhaber ist er offensichtlich „der Dumme“.

Seit Jahren bezweifeln die Verbraucherzentralen den Zweck von Verträgen mit Handyanbietern und empfehlen sogar die Angebote der Discounter als günstigere Alternative.

Der betroffene Kunde hätte i.ü. gut daran getan in ein hübsches Restaurant mit WIFI / W-Lan zu gehen – da wäre es schneller , billiger und mit einem erheblich höheren Genussanteil verbunden gewesen die e-mails abzurufen.

Hoffentlich sind die Folgen des Vulkanausbruchs, der viele Menschen zum Verweilen in ausländischen Flughäfen zwang nicht auch in Form massiver Eintrübungen bei den Telefonrechnungen zu bemerken.

Die Poltik hat in Sachen Verbraucherschutz nach wie vor einen erheblichen Regulierungsbedarf

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen