Nürnberg, 16. Januar 2008 – Beim Online-Auskunfts- und Bewertungsdienst dialo.de wird Tacheles geredet. Nutzer können dort Bewertungen, Tipps und Empfehlungen – aber auch Kritiken und Warnungen – abgeben. Doch obwohl die Redaktion des Portals alle Bewertungen vor der Veröffent¬lichung sorgfältig prüft und Unerlaubtes, Be¬leidigun¬gen oder Verleumdungen konsequent her¬ausfiltert, handelte sie sich juristischen Ärger ein. Denn ungünstige Bewer¬tungsprofile führen auch im Internet zu einem schlechten Ruf und verderben das Geschäft. Gewerbliche Anbieter beschäf¬tigen wegen negativer Kommen¬tare immer häufiger die Gerichte. So ge¬schehen auch bei dialo.de.
Einen guten Ruf muss man sich erarbeiten
Auslöser war der kritische Kommentar eines Mitglieds über eine Münzhand¬lung. Ihm wurde für eine seltene Münze ein extrem niedriges Kaufangebot gemacht. Der Nutzer, der seine Münze später für mehr als den dreifachen Preis bei eBay verkaufte, machte seinem Unmut Luft und be¬schrieb auf dialo.de die aus seiner Sicht unfaire Verkaufstaktik des Münz¬händlers. Das betroffene Unternehmen reagierte empfindlich und beauftragte eine Rechts¬anwaltskanzlei. Weil der Auskunftsdienst nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf keine Abschlusserklärung unter¬zeich¬nen wollte, steht nun die Unterlassungsklage bevor.
Es geht um Glaubwürdigkeit und Authentizität
„Wir stellen uns vor unsere Mitglieder und kämpfen dafür, dass neben guten auch ge¬rechtfertigte schlechte Bewertungen möglich sind. Schließlich steht die Glaubwürdigkeit unseres Empfehlungsnetzwerks auf dem Spiel“, so DIALO Geschäftsführer Peter Chlosta. Und Chlosta weiter: „Allen Firmen, die sich ungerecht behandelt fühlen, geben wir die Mög¬lichkeit eine Gegendarstellung zu schreiben und ihre Sichtweise darzu¬stellen“.
Bestätigung durch andere Urteile: Lehrerbewertung im Internet
In seiner Auffassung bestärkt wird der Web-2.0-Dienst durch vorangegangene Gerichts¬urteile, welche das Recht auf Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellen. Etwa den Fall des Schülerportals Spickmich.de. Das Kölner Ober¬landesgericht hob im November 2007 die einstweilige Verfügung einer Lehrerin gegen ihre Be¬notung auf der Internetseite wieder auf. Auch Lehrer müssen sich damit schlechte Noten auf der Homepage des Schülernetzwerks gefallen lassen, so¬lange keine diffamierende Schmähkritik geäußert wird.
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