Presseverlage sehen ihre Bedenken gegenüber Google bestätigt / EU-Kommission muss Fair Search sicherstellen

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßen die
Entscheidung der EU-Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen Google.
EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat Google eine letzte Schonfrist
eingeräumt, um Vorwürfe des Missbrauchs seiner beherrschenden
Suchmaschine auszuräumen. Insbesondere der Vorwurf, dass Google in
seiner Suche eigene Angebote gegenüber Angeboten Dritter bevorzuge,
entspricht Bedenken, die BDZV und VDZ seit Jahren anmelden und 2009
auch den Wettbewerbsbehörden mitgeteilt haben.

„Die Entscheidung der Kommission hat die Auffassung der Verleger
bestätigt, dass Google seine Marktmacht für wettbewerbsverzerrende
Suchmanipulationen missbraucht“, erklärte VDZ-Präsident Prof. Dr.
Hubert Burda. „Damit ist Fair Search auch von den Wettbewerbshütern
als wichtiges Element der digitalen Welt anerkannt worden“, so der
VDZ-Präsident weiter.

„Im weiteren Verfahren muss die EU-Kommission eine wirksame und
nachhaltige Beseitigung aller Bedenken sicherstellen“, erklärte
BDZV-Präsident Helmut Heinen. „Sollte Google selbst Vorschläge
machen, muss die EU-Kommission sie unter Beteiligung der
Beschwerdeführer auf Herz und Nieren prüfen und darf nötigenfalls
auch nicht davor zurückschrecken, das Missbrauchsverfahren konsequent
fortzuführen.“ Lenkt Google ein und schlägt wirksame Abhilfe vor, ist
die Kommission bereit, das Verfahren einzustellen. Ansonsten drohen
hohe Strafen von bis zu zehn Prozent des Google-Jahresumsatzes.

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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