Aus dem Veranstaltungsbereich haben die meisten Veranstalter bzw. Unternehmen einen Internetauftritt. Auch für diesen Bereich gilt eine Vielzahl von Regelungen, bspw. für das Impressum oder den Datenschutz. Wer bspw. ein Webtrackingtool auf seiner Webseite einsetzt, um Besucherverhalten zu analysieren, muss hierbei bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten ? ansonsten drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Das Landgericht Frankfurt/Main hat nun einen Webseitenbetreiber verurteilt, weil er keine ausreichenden Datenschutzhinweise zu seinem Tool (konkret war das PIWIK) auf seiner Webseite vorgehalten hatte. Es wurde aber auch der Ort der Hinweise moniert: Mittlerweile herrschende Meinung dürfte sein, dass die Datenschutzhinweise (1.) unter diesem Titel und (2.) ähnlich wie das Impressum von jeder Seite aus aufgerufen können werden müssen. Die Datenschutzhinweise haben insoweit also nichts unter ?Kontakt?, ?Impressum? oder anderen Verstecken zu suchen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte – IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt – Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Weitere Informationen unter:
http://
verwandte Themen:
Facebook: Impressum muss Impressum heißen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Gewerbetreibende für ihren geschäftlichen Auftritt auf Facebook ein Impressum benötigen; dies ist insoweit nichts Besonderes oder Neues. Das Gericht hat aber darüber hinaus auch klargestellt, dass das Impressum nicht unter der Bezeichnung ?Info? erfolgen darf, sondern unter ?Impressum? oder allenfalls noch ?Kontakt. Zu dem Impressum kann der User ggf. über zwei Klicks gelangen dürfen, dies hat der ...
Fehlerhafte Datenschutzhinweise können abgemahnt werden
Jeder Webseitenbetreiber (Diensteanbieter, wie das Gesetz sagt) muss über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren. Das Ganze muss dann auch ?zu Beginn des Nutzungsvorgangs?, also quasi bevor der User auf der Webseite anfängt zu surfen, und ?in allgemein verständlicher Form? erfolgen. Das Ganze steht in § 13 des Telemediengesetzes (TMG) und ist verpflichtend für jede Website. Erfüllt wird diese Pflicht in der Reg...
Teilen mag gutgemeint sein, kann aber auch teuer werden
Wer bspw. auf Facebook Beiträge teilt, die ihm gefallen, riskiert eine Urheberrechtsverletzung, wenn sich in dem Beitrag bspw. ein urheberrechtlich geschützter Text oder ein urheberrechtlich geschütztes Foto befindet. Jeder, der fremde urheberrechtlich geschützte Werke nutzen möchte, benötigt hierzu die Zustimmung des Rechteinhabers. Bei einem ?Teilen? via Facebook wird zwar der fremde Inhalt genutzt, aber dies geschieht oftmals ohne Zustimmung des Rechtein...
Datenschutzhinweise auf Website unterliegen strenger AGB-Kontrolle
Zuletzt haben wir gemeldet, dass fehlerhafte bzw. ganz fehlende Datenschutzhinweise auf der Website nach einem neuen Urteil aus Hamburg kostenpflichtig abgemahnt werden können (hier geht?s zu dem Artikel). Jetzt kommt uns ein Urteil aus Berlin zur Kenntnis, nach dem die Datenschutzhinweise zusätzlich der strengen Inhaltskontrolle des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen. Das soll jedenfalls dann so sein, wenn die Hinweise für einen durchschni...
Was muss alles ins Impressum?
Mittlerweile dürfte es sich herumgesprochen haben, dass so gut wie jede Website ein Impressum braucht. Außer bei rein privaten Seiten ohne jede Werbung, also auch ohne Bannerwerbung oder Einbindung von AdWords o.ä. kann auf ein Impressum verzichtet werden. Die Gerichte gehen mittlerweile so weit, auch bei gewerblichen Seiten auf Social Media Plattformen, wie Twitter, Facebook, Google+ etc. ein Impressum zu verlangen. Fehlt das Impressum ganz, ist es nicht von jed...
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen