Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Die Fachpresse ist voll von diesem Urteil. Was bedeutet dieses Urteil für die Datenschutzbehörden? Wie werden sie es interpretieren und umsetzen? Philipp von der Brüggen (technology marketing People gmbh) interviewt einen der führenden Anwälte im Bereich Internet & E-Commerce Stefan Schicker (SKW Schwarz Rechtsanwälte).
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