Die Ausgleichskasse des Kantons Bern ist ein dezentral organisiertes Dienstleistungsunternehmen, das seine Kunden vor Ort – in Städten und Gemeinden des gesamten Kantons – betreut. Mit derzeit 222 über den Kanton Bern verteilten Zweigstellen sorgt die AKB für einen optimalen Servicelevel.
Bisher war den rund 170 kleineren Zweigstellen eine Online-Anbindung an den Hauptsitz in Bern verwehrt. Informationen mussten via Telefon, Fax oder Post übertragen werden. Im Rahmen der Einführung der Informatik-Lösung NIL hat sich die Ausgleichskasse zum Ziel gesetzt, auch den kleinen Zweigstellen einen gesicherten Zugriff auf die Kernapplikationen sowie auf die aktuellsten Mitgliederdaten zu gewähren. Dabei haben hohe Kosten für Mietleitungen und nicht favorisierte SSL-Gateway-Technik die IT-Administratoren veranlasst, alternative Anbindungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Entscheidung fiel zugunsten der bereits in der Informatik-Abteilung erfolgreich eingesetzten G/On Technologie von Giritech.
Als VPN Alternative unterscheidet sich die G/On Virtual Access Lösung deutlich von klassischen Systemen und beinhaltet User-Authentifizierung, Endpunktsicherheit, Datenverschlüsselung, Kontrolle des Netzwerkzugriffs und der Applikationszugriffe in einem einzigen Produkt. Der Nutzer wird nicht mit dem Firmennetzwerk verbunden sondern erhält nur Zugang auf zentral freigegebene Anwendungen. Obwohl er das Gefühl hat, direkt mit den Applikationen oder seinem Arbeitsplatz verbunden zu sein, kommuniziert der G/On Client tatsächlich über eine virtuelle Verbindung ausschließlich mit der G/On Serversoftware in der AKB. Dort endet die Verbindung. Der G/On Server selbst stellt wiederum die Connectivity zu den jeweiligen Anwendungsservern und Ressourcen her. Diese von Giritech patentierte Verbindung schützt das Netzwerk der AKB vor Virenangriffen sowie Attacken aus dem Web und verhindert gleichzeitig die Offenlegung des Netzwerks oder einzelner Server gegenüber dem Internet.
Die G/On USB Access Keys sind für jede autorisierte Person individuell konfigurierbar und ermöglichen eine sogenannte 2-Faktoren-Authentifizierung. Dabei benötigt der User neben seinem Benutzernamen sowohl den Token selbst, als auch ein persönliches Passwort. Zur Etablierung des gesicherten Remote-Zugriffs sind aus Benutzersicht keine zusätzlichen Komponenten wie Browser und Appliances oder Technologien wie etwa VPN notwendig. Dadurch können autorisierte User praktisch von jedem beliebigen PC aus auf die individuell von der AKB freigegebenen Anwendungen und Mitgliederdaten zuzugreifen – ohne Einschränkungen hinsichtlich Sicherheit und Funktionalität.
Für Systemtechniker Stefan Plattner präsentiert sich G/On auch aus Sicht des Administrators einfach und sicher: „Die Implementation von G/On hat keine Änderungen unserer IT-Infrastruktur benötigt. Entsprechend schnell ging alles von der Hand. Die Pilotinstallation dauerte lediglich einen Tag. Und das kantonsweite Rollout benötigte von der Planung bis zum Abschluss weniger als einen Monat. Auch hinsichtlich Systemadministration und Support hat G/On Vorbildcharakter. Wir sind mit der installierten Lösung rundum glücklich.“
Die Implementierung bei der AKB ist durch den Giritech Certified Partner AVATECH AG (www.avatech.ch), Volketswil realisiert worden. Der umfassende Anwenderbericht ist als PDF Dokument online verfügbar unter: http://www.giritech.de/downloads/success-stories/Ausgleichskasse-Bern-CH.pdf sowie http://www.avatech.ch/de/avasoft/downloads/dokumente/?no_cache=1&file=866&uid=462
Anwenderprofil:
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) ist ein Dienstleistungsbetrieb der Sparte Sozialversicherungen. Sie ist Durchführungsorgan mehrerer von Bund und Kanton übertragener Aufgaben. So ist die AKB unter anderem zuständig für den Aufgabenvollzug in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Durchführung der Erwerbsersatzordnung (EO), den Beitragsbezug für die Arbeitslosenversicherung, die Festsetzung und Ausrichtung von Ergänzungsleistungen zur AHV, die Geschäftsführung und Verwaltung der Familienausgleichskasse des Kantons Bern (FKB) sowie die Überwachung des Unfallversicherungsobligatoriums.
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