Barrierefreiheit bei Tageszeitungen – Ein Informatiker mit Handicap analysiert Tageszeitungen im Raum Reutlingen

Seit 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen. Ziel dieses Gesetzes ist es dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen. In § 12 Barrierefreie Informationstechnik werden staatliche Einrichtungen dazu verpflichtet, Webseiten barrierefrei zu machen. Da Tageszeitungen keine staatlichen Einrichtungen sind, können sie per Gleichstellungsgesetz für Behinderte nicht zur Barrierefreiheit bei Webseiten und Programme verpflichtet werden.

Seit 1. August 2006 gibt ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Da die Tageszeitung „Reutlinger General Anzeiger“ sämliche Briefe und Mails von Markus Lemcke ignoriert in denen er Fachliche Kritik übt an der Barrierefreiheit der Webseite und App der Tageszeitung hat Lemcke jetzt eine Blogartikelreihe gestartet. Er hat vier Tageszeitungen auf Barrierefreiheit getestet. Damit die Tageszeitung „Reutlinger General Anzeiger“ sich endlich schämt, hat er im Blogartikel alle seine Referenzen von Professoren und Professorinnen aufgelistet.

Ein wichtiges Kriterium für Lemcke ist, dass blinde und sehbehinderte Menschen die Webseite der Tageszeitung bedienen können. Hierfür ist es notwendig, dass die Webseite komplett per Tastatur bedienbar ist. Der Farbkontrast der Webseiten wurde ebenfalls getestet, weil jeder fünfte Mann eine Farbsehschwäche hat. Farbsehschwäche bedeutet, dass Farben nicht der richtige Name zugeordnet werden kann und die Fähigkeit nicht vorhanden ist, Farben passend zusammenzustellen.

Die Android-Apps der Tageszeitungen wurden, so fern es welche gab, mit der App „Accessibility Scanner“ auf Barrierefreiheit geprüft. Außerdem wurde getestet ob die App Text vergrößern zuläßt, was für Menschen mit Sehbehinderung sehr wichtig ist.

Gewonnen hat den Test die Tageszeitung Reutlinger Nachrichten. Auf Platz 2 kam dann schon der Reutlinger General Anzeiger. Zur großen Überraschung belegte die Tageszeitung Stuttgarter Zeitung den letzten Platz.

Auf dem Blog von Markus Lemcke können alle Testberichte von Tageszeitungen nachgelesen werden. Lemcke hofft, dass diese Blogartikelreihe dazu beiträgt, dass alle Tageszeitungen in ganz Deutschland mehr über Barrierefreiheit nachdenken und umsetzen.

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