Allgemeine KI-Chatbots kennen die Welt, aber nicht das eigene Unternehmen. Für den Mittelstand liegt der größte Nutzen deshalb in Assistenten, die auf das firmeneigene Wissen zugreifen. Zugleich gilt seit August 2026 eine klare Kennzeichnungspflicht. Beides sollten Unternehmen von Anfang an zusammendenken.
Vom allgemeinen Chatbot zum firmeneigenen Assistenten
Ein interner KI-Assistent beantwortet Fragen nicht aus allgemeinem Wissen, sondern aus den Dokumenten des Unternehmens: Handbüchern, Richtlinien, Produktdaten oder vergangenen Vorgängen.
Mitarbeitende erhalten so schnelle Antworten, ohne lange zu suchen, und das Wissen erfahrener Kollegen bleibt verfügbar. Wichtig ist, dass die Quellen kuratiert sind, damit der Assistent verlässlich antwortet und keine veralteten Informationen weitergibt.
Kennzeichnungspflicht seit August 2026
Wer einen Chatbot nach außen einsetzt, etwa im Kundenservice, muss seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflicht nach Artikel 50 des EU AI Act beachten. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen sprechen.
Der Hinweis gehört sichtbar in das Chatfenster oder in die Begrüßung; ein Vermerk allein in den AGB genügt nicht. Für rein interne Assistenten ist die Lage entspannter, dennoch schafft ein klarer Hinweis Vertrauen.
Daten im Haus behalten
Damit sensible Informationen geschützt bleiben, sollte die Verarbeitung datenschutzkonform erfolgen. Für viele Betriebe ist eine Lösung sinnvoll, bei der die Daten in der EU bleiben oder das Modell in einer kontrollierten Umgebung betrieben wird. So verbindet sich der Nutzen des Assistenten mit der nötigen Rechtssicherheit.
„Ein Assistent, der die Antworten aus dem eigenen Handbuch zieht, ist für den Mittelstand wertvoller als jedes allgemeine Sprachmodell. Wichtig ist nur, dass die Daten im Haus bleiben und der Bot sich klar als KI zu erkennen gibt.“
Jochen Glunk, Geschäftsführer KI Pioniere
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist ein KI-Assistent mit Firmenwissen?
Ein Chatbot, der Fragen aus den eigenen Dokumenten eines Unternehmens beantwortet, etwa aus Handbüchern oder Richtlinien, statt aus allgemeinem Wissen.
Müssen Chatbots als KI gekennzeichnet werden?
Ja. Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des EU AI Act, dass Nutzer erkennen können, wenn sie mit einer KI statt mit einem Menschen kommunizieren. Der Hinweis muss sichtbar sein, nicht nur in den AGB stehen.
Ist ein interner KI-Assistent datenschutzkonform?
Er kann es sein, wenn die Verarbeitung geschützt erfolgt, etwa innerhalb der EU oder in einer kontrollierten Umgebung, und nur freigegebene Quellen genutzt werden.