Mindestlohnvorgaben und gesetzliche Nachweispflicht mit DEJORIS bewältigen.

Um die Einhaltung der Vorschriften überprüfbar zu machen, gehen mit dem Mindestlohngesetz neue Dokumentations- und Nachweispflichten einher. Vor allem bei Minijobbern, kurzfristig Beschäftigten und Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftsbereichen (z. B. Gaststätten, Gebäudereinigungen, Bauunternehmen) gilt eine stärkere Nachweispflicht. Arbeitgeber müssen für diese Mitarbeiter Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren und die Daten für mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Trotz drohender Strafen bei Nichteinhaltung der Mindestlohnvorgabe und der damit verbundenen Nachweispflicht, haben viele Unternehmen noch keine entsprechende Maßnahmen eingeleitet – viele befürchten zusätzliche Belastungen durch den korrekten Nachweis und kennen die genauen Vorgaben gar nicht.

Um diesen bürokratischen Aufwand zu verringern, bietet die Leipziger DEJORIS GmbH passend zu dem Online-Dienstplaner eine elektronische/ digitale Zeiterfassung an, mit der Arbeits- und Pausenzeiten minutengenau protokolliert, Berichte erstellt und die erfassten Daten an externe Systeme weitergegeben werden können. Darüber hinaus ermöglicht es DEJORIS, für jeden Mitarbeiter einen individuellen Stundenlohn – auch bereichsweise – zu hinterlegen. Eine Vielzahl an Auswertungsmöglichen, darunter Berichte pro Bereich oder Person sowie die Ausgabe eines Stundenzettels je Mitarbeiter, helfen Unternehmen, einen umfassenden Überblick über alle relevanten Daten zu behalten.

Mit der Erfassung von Arbeits- und Pausenzeiten in Verbindung mit der Lohndarstellung ermöglicht DEJORIS Unternehmen, auf einfache und unkomplizierte Art und Weise der Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflicht nachzukommen.

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